Frage von Andreas L. • 07.12.2023
Antwort ausstehend von Robert Habeck Bündnis 90/Die Grünen
Direkte Kommunikation bevorzugt
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil Neuland betreten.
Ein angemessenes Erscheinungsbild ist dabei wichtig und wird von sehr vielen Bürgerinnen und Bürgern erwartet.
Wie ich Ihnen bereits in meiner Antwort vom 2. Februar 2024 erläutert habe, können Menschen, die in Not geraten sind und laufende Kosten nicht bezahlen können, Leistungen der sozialen Sicherung wie Bürgergeld oder Wohngeld beantragen.
Aufgrund der Haushaltskonsolidierung und nötigen Schwerpunktsetzung auf prioritäre Investitionen können nicht alle Förderprogramme fortgeführt werden.