Frage von Christian H. • 16.04.2024
Antwort ausstehend von Martin Brunnhuber FREIE WÄHLER
Eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht wäre als möglicher Schritt nur unter engen Voraussetzungen möglich, um überhaupt Erfolg auf eine Zulassung zu haben.
Die Staatsregierung wird das System der Schülerbeförderung in dieser Legislaturperiode insgesamt auf den Prüfstand stellen.
Berufsgesetze lassen Fehlzeiten nur in bestimmtem Umfang zu, um dadurch eine Mindestausbildungszeit zu sichern. Das ist für alle Akteur*innen sinnvoll.