Frage von Guido B. • 31.03.2024
Antwort ausstehend von Hubert Aiwanger FREIE WÄHLER
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in den genannten Beschlüssen ist es Teil des weiten Gestaltungsspielraums des Besoldungsgesetzgebers, die Bezugsgröße für die Bestimmung der orts- und familienbezogenen Bezügebestandteile an die tatsächlichen Gegebenheiten anzupassen.
Schön, hier einmal eine nicht rein politische Frage zu lesen!
bitte schreiben Sie mir doch bitte auch noch persönlich, dann können wir bilateral einen Termin vereinbaren: gabriele.triebel@gruene-fraktion-bayern.de