Appell von abgeordnetenwatch.de anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zur Korruptionsbekämpfung

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Appell anlässlich der heutigen Bundestagsanhörung zur Korruptionsbekämpfung: Herr Buschmann, machen Sie Abgeordnetenbestechung endlich wirklich strafbar!

  • Heute findet im Rechtsausschuss des Bundestages eine Expert:innenanhörung zu den Vorschlägen der EU-Institutionen statt, die Antikorruptionsregeln zu vereinheitlichen.
  • Einer der Vorschläge ist die Gleichstellung von Amts- und Mandatsträger:innen. Dies könnte die geplante Ampelreform zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechung verzögern.
  • abgeordnetenwatch.de appelliert an Justizminister Marco Buschmann: Bringen Sie die Reform zur Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung um den §108e StGB auf den Weg!

Hamburg / Berlin, Montag, 13. November 2023 - „Wir werden den Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung und -bestechlichkeit wirksamer ausgestalten.“ Dieses Vorhaben haben sich die Ampelparteien in ihren Koalitionsvertrag geschrieben. Doch die Korruptionsbekämpfung bei Mandatsträger:innen stockt.
Hauptursache dafür: Der einschlägige Paragraf 108e des Strafgesetzbuches ist unwirksam. Das zeigte sich im Sommer 2022, als der Bundesgerichtshof die in der Maskenaffäre angeklagten langjährigen CSU-Politiker Alfred Sauter und Georg Nüßlein nicht wegen Bestechlichkeit bestrafen konnte. Sie erfüllten den in 108e beschrieben Tatbestand nicht. „Abgeordnetenbestechung ist in Deutschland also im Grunde legal“, sagt Léa Briand, Geschäftsführerin der Transparenzorganisation abgeordnetenwatch.de. „Deshalb fordern wir seit Jahren eine Reform des Paragraphen 108e.“

Im Sommer 2023 wurde bekannt, dass die Ampel an einem Gesetzentwurf arbeitet. Nun kommt auch von der EU Druck auf Deutschland. Mit der „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption“ wollen die EU-Institutionen die Regelungen in ihren Mitgliedsstaaten angleichen. Der Vorschlag sieht vor, dass Abgeordnete vor dem Gesetz Beamt:innen gleichgesetzt werden. Das deutsche Bundesjustizministerium sorgt sich in diesem Zusammenhang um das freie Mandat der Abgeordneten, berichten Medien. Nach verschiedenen rechtswissenschaftlichen Gutachten und Expertisen sind diese Befürchtungen jedoch unbegründet. Es droht eine weitere unnötige Verzögerung.
Briand: „Wir appellieren daher an die Ampel und insbesondere an Justizminister Marco Buschmann, die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag einzulösen und den Straftatbestand schnellstmöglich zu verschärfen. Die Einschaltung der europäischen Institutionen in dieser Frage zeigt einmal mehr ihre Relevanz und sollte kein vorgeschobenes Hindernis sein, diese unerträgliche Lücke zu schließen“.

Diese Formulierungen des Paragraphen 108e StGB führen dazu, dass das Gesetz praktisch wirkungslos bleibt:

  • „Bei der Wahrnehmung ihres Mandats“ bedeutet, dass Abgeordnete nur belangt werden können, wenn sie sich bei ihrer Arbeit im Parlament bestechen lassen. Zum Beispiel, wenn sie Geld annehmen, um bei einer Abstimmung im Sinne des oder der Auftraggeber:in zu stimmen. Völlig legal ist es hingegen, wenn Abgeordnete als Privatpersonen ihre politischen Kontakte und die Autorität ihres Mandats nutzen, um sich oder anderen einen Vorteil zu verschaffen - zum Beispiel in ihrem privaten Beruf als Rechtsanwälti:n oder Berater:in.
  • Problematisch ist auch die Formulierung „im Auftrag oder auf Weisung“: Es ist nahezu unmöglich, korrupten Politiker:innen einen konkreten Auftrag oder eine Weisung durch Auftraggeber:innen bzw. Bestecher:innen nachzuweisen. Denn kein:e Politiker:in ist so dumm, sich vor dem Deal einen Auftrag - am besten noch schriftlich - erteilen zu lassen.
  • Wird das Bestechungsgeld erst nach dem Mandat gezahlt, greift das Gesetz nicht.

Über 156.000 haben sich der Petition von abgeornetenwatch.de für eine Reform des §108e StGB angeschlossen. Den Link zur Petition finden Sie Hier.