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André Berghegger
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Frage von Peter J. •

Wann wird endlich das Verbotsverfahren bezüglich der AfD eingeleitet? Beobachtet wurde doch nun lange genug.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr J.,

 

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zu einem Zeitrahmen für ein etwaiges Verbotsverfahren kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Wie Sie ja bestimmt wissen, liegt die Entscheidung über ein Parteiverbot ohnehin beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Mit guten Gründen.

Das BVerfG beschreibt dies wie folgt: "Parteien sind wichtige Bindeglieder zwischen den Wählerinnen und Wählern einerseits sowie dem Parlament und der Regierung andererseits. Ihre Tätigkeit soll möglichst wenig durch den Staat beeinflusst werden. Verfassungsfeindliche Parteien muss eine wehrhafte Demokratie jedoch bekämpfen können. Um beiden Gesichtspunkten gerecht zu werden, hat das Grundgesetz das Parteiverbotsverfahren nicht der Exekutive, sondern dem Bundesverfassungsgericht zugewiesen. So ist gewährleistet, dass ein unabhängiges Gericht alleine nach verfassungsrechtlichen Maßstäben entscheidet."

 

Zwar ist es richtig, dass die Antragsberechtigung beim Bundestag, Bundesrat und der Bundesregierung liegt, jedoch muss ein solcher Antrag juristisch gut vorbereitet sein. Denn zunächst prüft das Bundesverfassungsgericht in einem Vorverfahren, ob das Hauptverfahren überhaupt eröffnet wird oder der Antrag als unzulässig bzw. als nicht hinreichend begründet zurückzuweisen ist.

Schlussendlich gebe ich zu bedenken, dass die Vergangenheit bereits gezeigt hat, dass der Weg zu einem erfolgreichen Verfahren sehr viele Hürden überwinden muss.