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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Andreas Dressel von Klaus-Peter S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dressel,

aus meiner Sicht gibt es grundsätzlichen Klärungsbedarf zu einer aktuellen Gewalttat in Hamburg.
Im Mai 2010 haben in Hamburg zwei bereits wegen Körperverletzung polizeibekannte Täter einen 16-Jährigen geschlagen und anschliessend auf die U- Bahn Gleise geworfen.
Die Ermittler der Polizei ermittelten 6 Monate erfolglos obwohl Bilder der Täter durch die Überwachungskameras vorhanden waren.Die Täter hätten dadurch bereits im Mai, wenige Stunden nach der Tat identifiziert werden können wenn man die Bilder veröffentlicht hätte.
Leider wurden die Fahndungfotos aber erst Mitte November der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.Unmittelbar danach stellten sich die "vermutlichenTäter" infolge des Fahndungsdruckes "freiwillig".
Wie kann es sein,dass die ohnehin überlasteten Ermittler 6 Monate sinnloser ,bzw. unnötiger und zeitaufwendiger Ermittlungsarbeit nachgehen mussten, obwohl bereits im Mai die Bilder der Täter vorlagen? Für mich ist das Täterschutz statt Opferschutz !Wenn unsere Gesetze diese unglaubliche Vorgehensweise verlangen( was ich nicht weiss), käme mir unser Rechtsstaat endgültig völlig hirnrissig vor. Vielleicht können Sie zu meiner Aufklärung beitragen.
Also, Ermittlungspanne oder gewollter Täterschutz?

Mit freundlichem Gruß
Klaus- Peter Steinberg

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Antwort von
SPD

Guten Abend!

Vielen Dank für die Frage.

Unsere Gesetze haben in der Tat auch diesen Fall geregelt.

Nach § 131a Abs. 3 StPO "darf bei einer Straftat von erheblicher Bedeutung auch eine Öffentlichkeitsfahndung angeordnet werden, wenn der Beschuldigte der Begehung der Straftat dringend verdächtig ist und die Aufenthaltsermittlung auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre." D.h. man hat schon gewisse Anforderungen für diese Öffentlichkeitsfahndung. Einfach so kann man diese nicht anordnen. Es ist eine gewisse Stufenfolge der Ermittlungsansätze einzuhalten.

So ist die Lage - da haben sich unsere Strafverfolgungsbehörden dran zu halten. Ob man in diesem konkreten Fall schneller dazu hätte greifen können bzw. müssen, kann ich nicht per Ferndiagnose entscheiden (dazu wären auch andere berufen).

Beste Grüße
Ihr

Dr. Andreas Dressel MdHB