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Frage von Sandra S. •

Frage an Andreas Dressel von Sandra S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Dr Dressel,

ich sitze im Rollstuhl und seit zwei Jahren wird es mir ermöglicht durch persönliche Assistenz ein selbstbestimmtes und eigenständiges Leben zu führen.

Aus mehreren Quellen hört man leider, dass in vielen Fällen aus finanziellen Gründen persönliche Assistenz abgelehnt und die Behinderten stattdessen in ein Pflegeheim/Altenheim leben sollen.

Wie stehen Sie zu diesem Thema?
Befürworten Sie das auch behinderte Menschen ein Recht haben eigengständig leben bzw. wohnen zu können, wie sie es möchten?
Planen Sie sozielle Einschnitte bezüglich persönlicher Assistenz?

Mit freundlichen Grüßen
Sandra Schwienke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Schwienke,

vielen Dank für ihre Anfrage vom 6. Februar 2011 zum Thema persönliche Assistenz.

Ich bin der Überzeugung, dass der Grundsatz "Ambulant vor Stationär" richtig ist und ambulante Unterstützungsmaßnahmen Menschen mit Behinderung oder pflegebedürftigen Menschen in aller Regel eine eigenständige Lebensführung besser ermöglicht, als eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim. Die "persönliche Assistenz" hat sich als sehr erfolgreiche Maßnahme erwiesen.

In Hamburg sind bisher einige wenige Fälle bekannt geworden, in denen schwer-pflegebedürftigen das Wohnen in ambulanter Form verweigert und stattdessen die Unterbringung in einem Altenpflegeheim finanziert werden sollte. Der Sozialausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft ist diesen Fällen im Rahmen der Diskussion um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Hamburg nachgegangen. Hier handelte es sich um junge, schwer-pflegebedürftige Menschen, die nach Hamburg gezogen waren, um hier zu studieren. Sie wollten in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft leben.

Jeder Fall muss individuell geprüft werden und es mag einzelne Fälle geben, in denen selbst für einen jungen Menschen das Wohnen in einem Pflegeheim die einzige Möglichkeit ist, um die notwendige Versorgung sicher zu stellen. In den Fällen, die dem Sozialausschuss bekannt wurden, traf dies - soweit es nachzuvollziehen war - nicht zu. Für schwer-pflegebedürftige Studierende muss es andere Wohnmöglichkeiten geben, als ein Altenpflegeheim.

Wenn ihnen konkrete andere Fälle dieser Art bekannt werden, möchte ich Sie darum bitten, mich - mit Einverständnis der Betroffenen - darüber zu informieren. Ich werde dem dann nachgehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB