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Frage von Nils L. •

Frage an Andreas Dressel von Nils L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Dr. Dressel.

Als junges Mitglied in der Wandsbeker SPD interessiert mich ihre Meinung zu der, mal wieder neu aufgeflammten, Debatte um ein Verbot der "Killerspiele".

Die CDU ist da ja weit auf dem Vormarsch, und einzelne Politiker ermahnen die SPD Spitze mit Hinweis auf den Koalitionsvertrag dahingehend, dass sie diese Vorstösse zu unterstützen haben.
Herr Beckstein ist, allem Sinn eines guten Jugendschutzes widersprechend, in meinen Augen deutlich zu weit vorgeprescht, indem er ein totales Verbot und sogar Haftstrafen für Werbung, Handel, Import etc. fordert.

Ich würde nun gern wissen, wie die SPD Wandsbek dazu steht, im speziellen wie sie die Machbarkeit eines solchen Gesetzes einschätzen, in Bezug auf unsere Verfassung.

Meiner persönlichen Meinung nach ist diese Gesetztesvorlage reine Zensur, und auch wenn es bedauerliche Einzelfälle in Form eines Amoklaufs gegeben hat, gibt es keinen Grund, Computerspiele dafür zu belangen.
Ich bin 23 Jahre alt, studiere, bin seit vielen Jahren in einer festen Beziehung, habe noch nie einem Menschen etwas getan, spiele aber gerne "Killerspiele".

Es würde mich freuen zu hören, dass die Menschen, denen ich mein Vertrauen gebe, mich in meiner Meinung bestärken.

Viele Grüsse,
Nils Leymann

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Antwort von
SPD

Lieber Nils Leymann,

vielen Dank für die Frage. In der Tat beschäftigt auch mich persönlich dieses Thema - und zwar im Kontext, wie bekommen wir es hin, die immer weiter steigende Jugendgewalt in den Griff zu kriegen. Wo können Einflussfaktoren zurückgedrängt werden?
Ich kann deshalb gut verstehen, dass Sie persönlich Restriktionen für Killerspiele als unnötige Einschränkung oder gar Zensur empfinden. Aber bedenken Sie: Es gibt leider manche, vielleicht sogar viele, bei denen Killerspiele gepaart mit anderen Faktoren sehr wohl gefährliche Auswirkungen haben können.
Die Diskussion in der Wissenschaft wird ja z.Zt. geführt. Einige Wissenschaftler nehmen an, dass die Spiele für jeden Jugendlichen (auch für Erwachsene) die Gefahr bergen, Abstumpfung und Gefühllosigkeit zu erzeugen, sprechen sogar von neurologischen Schädigungen. Einigkeit gibt es wohl auch darüber, dass bestimmte Spiele jedenfalls bei sozial isolierten Jugendlichen, deren Selbstwertgefühl gestört ist, problematische Verstärker-Effekte nach sich ziehen.
Richtig ist deshalb, dass wir die Debatte nicht eindimensional führen. Ein einfaches Verbot wird per se das Problem nicht lösen. Wir müssen auch daran arbeiten, was merkt überhaupt die Familie, was merken Freunde, was die Lehrerinnen und Lehrer. Die Kampagne "Schau hin, was dein Kind guckt" finde ich zum Beispiel gut. Für Kinder und Jugendliche müssen wir aber auch dafür sorgen, dass es gute, nicht-kommerzielle Freizeitangebote und einfach zugängliche Beratungsangebote gibt.
Allerdings müssen Staat und Gesellschaft – auch unter Jugendschutzgesichtspunkten - eine Klärung und Verständigung darüber herbeiführen, was ist geächtet, wo sagt die Gemeinschaft, das wollen wir nicht – weil es eben als Gewalt verherrlichend eingeschätzt wird. Und wenn es diese Klärung gibt (die sicher nicht immer einfach ist), und Gefährdungen insbesondere für Jugendliche nicht ausgeschlossen werden können, muss auch meiner Einschätzung nach dafür gesorgt werden, dass solche als gefährdend eingeschätzte Spiele, Filme, Videos u.ä. nicht frei zugänglich sind. Hierbei müssen insb. Spiele- und Videoläden, auch Internet-Provider ihre Verantwortung ernst nehmen. Und wenn sie dies nicht tun, wird es nicht ohne gesetzliche Sanktionen gehen. Insofern muss man auch sagen: Ein Grundrecht auf gewaltverherrlichende Killerspiele gibt es nicht.
Jenseits dessen meine ich aber, da sind wir uns bestimmt einig: Noch entschiedener als die virtuellen Waffen müssen wir die echten Waffen bekämpfen. Und da hat dieser Staat noch einiges zu tun.

Beste Grüße
Ihr
Dr. Andreas Dressel, MdHB