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Frage von Stefan S. •

Frage an Andreas Dressel von Stefan S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

wie man oft in den Medien und im Bekanntenkreis hört sind viele Bürger unzufrieden mit der Justiz weil reiche Menschen die vor Gericht kommen sehr milde Strafen bekommen, z.B. Josef Ackermann von der Deutschen Bank oder die Mannesmann-Vorstände.

Richter sind in Deutschland offenbar unfehlbar jedenfalls wurde seit 50 Jahre kein einziger Richter mehr wegen Rechtsbeugung angeklagt oder verurteilt. Warum nicht?

Mittellosen Bürgern wird gerade in Hamburg eine Revision oder gar eine Verfassungsbeschwerde nahezu unmöglich gemacht wenn man überhaupt erst dorthin kommt weil dann ein Anwaltszwang herrscht. Rechtsanwälte werden aber nicht zugeteilt, bei Hamburger Zivilgerichten nicht einmal nach Stellen eines Antrages auf Prozesskostenhilfe obwohl die Begründung dafür nicht abgelehnt wurde.

Welche effektiven Lösungen können Sie sich vorstellen um die Zufriedenheit der Bürger mit der Justiz wieder zu steigern, und daß wieder jeder Bürger vor dem Gesetz gleich ist wie es im Grundgesetz steht?.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwartz,

vielen Dank für Ihre Mail. Diese gefühlte Ungerechtigkeit treibt auch mich um.

In der Tat hat man häufig das Gefühl: "Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen". Unser Strafprozessrecht begünstigt dieses noch. Der gut verdienende Angeklagte kann mit teuren Star-Verteidigern mit einer Fülle von Beweisanträgen die Verhandlung lahmlegen und auf diesem Wege versuchen, einen sog. Deal (Geständnis gegen Strafmilderung) raushandeln. Der "kleine" Straftäter mit Pflichtverteidiger kann das nicht. Dieser Trend darf so nicht weitergehen, da er das Vertrauen in den Rechtsstaat untergräbt.

Deshalb bin ich dagegen, das sog. "Dealing" im Strafverfahren auch noch gesetzlich mit einem Persilschein auszustatten. "Erkaufte" Rabatte darf es nicht geben. Wichtig ist mir auch, die Kriminellen in Nadelstreifen genauso konsequent zu verfolgen wie andere Straftäter. Volkswirtschaftlich wird mit Wirtschaftskriminalität häufig ein viel größerer Schaden angerichtet als bei einem Eierdieb, vereinfacht gesprochen. Das sind Punkte, um das drohende Ungleichgewicht zu vermeiden.

Aber Sie haben auch an einem anderen Punkt Recht: Die Möglichkeit, den Rechtsstreit auf Staatskosten führen zu können (mit Prozesskostenhilfe), dürfen nicht beschnitten werden. Das ist ein Gebot der Rechtsweggarantie unseres Grundgesetzes. Auch wenn Hamburg da allein nichts tun kann (das betrifft Bundesrecht), bin ich bei dem Thema ganz an Ihrer Seite.

Beste Grüße
Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB