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Frage von Rosemarie K. •

Frage an Andreas Dressel von Rosemarie K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,

vielen Dank für Ihr Schreiben. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen: Ich bin gegen gewalttätige Aktionen. Wenn dann noch Personen verletzt werden, haben diese mein volles Mitgefühl. Ich bin auch dafür, dass Gewalttäter bestraft werden. All dies gilt jedoch gilt für beide Seiten. In meiner Anfrage habe ich mich auf die Provokationen der Polizei konzentriert, weil ich diese selbst miterlebt habe und weil sie gegenüber den Aktionen der Krawallmacher in der Regel nicht erwähnt werden. Beides aber trägt dazu bei, die wichtigen und richtigen Anliegen der Globalisierungskritiker in Misskredit zu bringen, wenngleich auf unterschiedliche Weise. Die Bestätigung von Auflagen und Einschränkungen bei Demonstrationen durch das Bundesverfassungsgericht kann doch nicht als Freibrief angesehen werden. Schon gar nicht als Naturgesetz. Man kann Einschränkungen wieder rückgängig machen ebenso wie man Gesetze ändern kann wie Sie wissen. Ich stimme Ihnen zu, dass es darum geht, weitere Eskalationen zu stoppen. Gespräche sind ein Anfang. Ich bin auch gerne zu einem persönliche Gespräch mit Ihnen bereit. Den Gesprächen müssen aber Taten folgen. Sich für mehr Demokratie einzusetzen, in dieser Stadt, in diesem Land, halte ich deshalb für immer wichtiger. Da ich meine Fragen noch nicht beantwortet sehe, hier noch einmal die Punkte mit der Bitte um Ihre Antwort: 1.:Was schlagen Sie vor, um Polizistinnen und Polizisten verantwortungsvoll auf ihre Aufgaben vorzubreiten? Denn in ihren Einsätzen tun sie nur das, was ihnen befohlen wird, wie mir erst kürzlich wieder ein Polizist sagte. 2.: Was passiert mit den Aufnahmen, die die Polizei von den Demonstranten gemacht hat? Werden sie z.B. archiviert, wenn ja, wie lange und lässt sich das überhaupt mit dem Datenschutz vereinbaren?

Mit freundlichem Gruß
Rosemarie Kraft

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Sehr geehrte Frau Kraft,

Klar, ist die Bestätigung der Auflagen durch das Bundesverfassungsgericht kein Freibrief. Trotzdem ist unser höchstes deutsches Gericht bekannt dafür, dass es sich sehr schützend vor die Grundrechte stellt und sehr genau prüft, ob staatliche Anordnungen (hier die Auflagen für die Demo) verfassungsgemäß sind. Das war hier offenbar der Fall. Dass eine 1:1-"Betreuung" Polizei/Demonstranten als Provokation empfunden werden kann, will ich trotzdem nicht in Abrede stellen. Insofern muss immer situationsbezogen ein verträgliches Maß gefunden werden, keine Frage. Gerne können wir darüber auch persönlich ins Gespräch kommen; schicken Sie mir doch einfach eine Mail unter andreas.dressel@spd-fraktion-hamburg.de , damit wir alles Weitere verabreden können.

Nun zu den Fragen:

1.) Die Polizeiausbildung muss was Konflikttraining/Deeskalation angeht, auf der Höhe der Zeit sein. Auch die Ausbildung über Grundrechte usw. ist wichtig. Es muss den Polizeibeamten klar sein, dass Demos kein "notwendiges Übel" sondern ein elementares Grundrecht sind. Für eine entsprechende breit gefächerte Polizeiausbildung (gegen Schmalspur-Polizisten) machen wir Sozialdemokraten uns seit Jahren stark. Das werden wir fortsetzen.

2.) Zur Speicherung anbei der entsprechende § 8 aus dem polizeilichen Datenverarbeitungsgesetz. Er lautet auszugsweise:

(1) 1 Die Polizei darf bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen personenbezogene Daten, auch durch den Einsatz technischer Mittel zur Anfertigung von Bild- und Tonaufzeichnungen über die für eine Gefahr Verantwortlichen erheben, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dabei Straftaten begangen werden. 2 Die Maßnahme darf auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden. 3 Bild- und Tonaufzeichnungen, in Dateien suchfähig gespeicherte personenbezogene Daten sowie zu einer Person suchfähig angelegte Akten sind spätestens einen Monat nach der Datenerhebung zu löschen oder zu vernichten. 4 Dies gilt nicht, wenn die Daten zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten von erheblicher Bedeutung oder von Straftaten benötigt werden oder Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person künftig Straftaten begehen wird, und die Aufbewahrung zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung erforderlich ist.

Insofern: Für die Speicherung besteht eine rechtliche Grundlage. Die Daten sind aber grundsätzlich einen Monat später zu löschen - es sei denn es gibt konkrete Verdachtsmomente, die eine weitere Speicherung rechtfertigen. Friedliche Demonstranten und andere unbescholtene Bürger sollten eigentlich nichts zu befürchten haben.

Beste Grüße und in der Hoffnung auf friedliche Demos,

Ihr
Dr. Andreas Dressel, MdHB