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Anette Hübinger
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Frage von Ali Akbar R. •

Frage an Anette Hübinger von Ali Akbar R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

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Sehr geehrter Herr Rastgou,

ich bin mir der Tatsache bewusst, dass die Iranischen Volksmudschahedin und der Nationale Widerstandsrat des Iran nicht unumstritten sind. Es ist aber auch zur Kenntnis zu nehmen, dass der Europäische Gerichtshof die Volksmudschahedin von der Terrorliste der EU gestrichen hat. Wichtiger ist allerdings die Lage der Menschen im Lager Ashraf im Irak und diese ist nicht hinnehmbar, egal wie umstritten die ein oder andere Organisation ist. Wie auch Amnesty International, werde ich mich auch zukünftig für eine Lösung dieser festgefahrenen Situation einsetzen.

"IRAK: TÖTUNGEN UND FESTNAHMEN IM LAGER ASHRAF UNTERSUCHEN!

10. September 2009 - Amnesty International ist äußerst besorgt über Tötungen und andere Menschenrechtsverletzungen durch irakische Sicherheitskräfte am 28./29. Juli 2009, als sie versuchten die Kontrolle über das Lager Ashraf in der Provinz Diyala zu übernehmen. Besonders besorgt ist Amnesty International über die seit Ende Juli 2009 andauernde Inhaftierung von 36 Bewohnern des Lagers Ashraf, ohne Anklage oder Gerichtsverfahren.

In dem Lager Ashraf leben derzeit rund 3.400 ExiliranerInnen. Als irakische Sicherheitskräfte das Lager Ashraf stürmten und mit Fahrzeugen in Gruppen protestierender Bewohner fuhren und dabei offenbar ohne ersichtlichen Grund scharfe Munition verwendeten, starben mindestens 9 Bewohner und viele andere wurden schwer verletzt.

In einem Brief an den irakischen Ministerpräsidenten Nuri al-Maliki hat Amnesty International diesen dazu aufgefordert, umgehend eine umfassende und unabhängige Untersuchung über die von den irakischen Sicherheitskräften bei ihrem Vorgehen im Lager Ashraf angewandten Methoden einzuleiten, und die Ergebnisse schnellstmöglich der Öffentlichkeit mitzuteilen. Darüber hinaus fordert Amnesty International, dass Mitglieder der Sicherheitskräfte und andere Amtspersonen, denen exzessive Gewaltanwendung und schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen nachgewiesen werden können, umgehend vom Dienst suspendiert und für ihre Taten unverzüglich zur Rechenschaft gezogen werden.

Amnesty International ist besonders besorgt über den Verbleib der 36 Männer, die seit Ende Juli inhaftiert sind. Berichten zufolge sollen die Männer geschlagen und misshandelt worden sein, bevor sie zu einer Polizeistation in der Stadt al-Khalis gebracht wurden. In dieser etwa 25 km vom Lager Ashraf entfernten Stadt werden die 36 Männer nach wie vor ohne Anklage und Gerichtsverfahren festgehalten. Es wurde berichtet, dass die Männer sich in einem schlechten Gesundheitszustand befinden und aus Protest gegen ihre Inhaftierung und Misshandlung in einen Hungerstreik getreten sind. Am 24. August ordnete ein Untersuchungsrichter die Freilassung der 36 Männer an, da gegen sie keine Anklage erhoben wurde. Die lokale Polizei weigerte sich aber die Männer freizulassen, entgegen den Bestimmungen der irakischen Rechtsordnung. Es wird berichtet, dass ein Staatsanwalt in Baquba in der Provinz Diyala die Freilassungsanordnung des Untersuchungsrichters angefochten hat, offenbar um eine weitere Inhaftierung der 36 Männer zu rechtfertigen. Diese Klage liegt nun zur Entscheidung beim zuständigen Berufungsgericht.

Amnesty International hat den irakischen Ministerpräsidenten aufgefordert sicherzustellen, dass die 36 Inhaftierten umgehend und bedingungslos freigelassen werden, sofern ihnen keine erkennbaren Straftaten vorgeworfen werden. Sollten ihnen konkrete Straftaten vorgeworfen werden, fordert Amnesty international, dass umgehend ein faires Gerichtsverfahren in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsstandards eingeleitet wird. Zudem fordert Amnesty International, dass der irakische Ministerpräsident eine Untersuchung anordnet, die die Weigerung der Polizei von al-Khalis, die 36 inhaftierten Männer freizulassen, aufklärt. Es muss sichergestellt werden, dass Polizisten, die für unrechtmäßige Verhaftungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden.

Amnesty International hat gegenüber dem irakischen Ministerpräsidenten al-Maliki wiederholt deutlich gemacht, dass die Organisation eine Abschiebung iranischer Staatsangehöriger, darunter auch die 36 derzeit inhaftierten Bewohner des Lagers Ashraf, in den Iran ablehnt, wenn ihnen dort schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen, inklusive Folter und Hinrichtungen, drohen."

(Quelle: http://www.amnesty.de/2009/9/15/irak-toetungen-und-festnahmen-im-lager-ashraf-untersuchen )

Mit freundlichen Grüßen

Anette Hübinger, MdB