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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Hartmut A. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Hartmut A. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte FrauKrüger-Leißner,

Ist es die feste Absicht der SPD, den Unterhaltsrückgriff des Sozialhilfeträgers bei der GRUNDSICHERUNG - wie bisher - grundsätzlich auszuschließen (Stichworte: Verschämte Altersarmut, dauernde volle Erwerbsminderung) ? Falls JA, wird das so deutlich im Wahlprogramm für die Bundestagswahl 2009 stehen? Ist Ihnen bekannt, wie CDU, FDP, GRÜNE, LINKE darüber denken?

Besten Dank im Voraus
Hartmut Ahlborn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ahlborn,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich des Unterhaltsrückgriffs in der Grundsicherung über das Portal abgeordnetenwatch.de. Ich kann verstehen, dass die in den letzten Jahren immer wieder aufkommende Diskussion um die Wiedereinführung dieses Verfahrens für Sie Fragen aufwirft.
Die Regelung im Sozialgesetzbuch II sieht keinen Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten ersten Grades in der Grundsicherung vor. Denn die Grundlage für einen solchen Rückgriff bilden nicht etwa Verwandtschaftslinien, sondern die in einem Haushalt lebenden Personen, die sog. Bedarfsgemeinschaften. Ich kann Ihnen versichern, dass die SPD auch keine Änderung dieser Regelung plant. Im Wahlprogramm findet dies keine Berücksichtigung. Ich bitte aber dafür um Verständnis, denn so ein Wahlprogramm kann immer nur ein Rahmen vorgeben. So detaillierten Forderungen können einfach keine Berücksichtigung finden.
Zu Ihrer Frage bezüglich der Positionen der anderen Parteien kann ich mich nur aus meinen Erfahrungen in der Arbeit als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales äußern. Zwar gab und gibt es immer wieder Äußerungen, vor allem aus dem Lager der Union, die den Unterhaltsrückgriff in der Grundsicherung fordern. In dieser Legislaturperiode wird es jedoch mit der SPD keine Änderungen geben. Ich hoffe, dass wir diesen Einfluss auch künftig haben werden, insbesondere in der Arbeits- und Sozialpolitik.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Krüger-Leißner