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Frage von Christina B. •

Frage an Anita Schäfer von Christina B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Schäfer,

leider sind sie noch nicht dazu gekommen, meine vorherige Frage zu beantworten.

Mit Bestürzung mussten wir erfahren, dass neben vielen anderen die Änderung (Seite 20 der Drucksache 19/18967) von § 23a des Infektionsschutzgesetzes vom Bundestag angenommen wurde. Darin heißt es neu im ersten Satz:
Soweit es zur Erfüllung von Verpflichtungen aus § 23 Absatz 3 in Bezug auf übertragbare Krankheiten erforderlich ist, darf der Arbeitgeber personenbezogene Daten eines Beschäftigten über dessen Impf- und Serostatus verarbeiten, um über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses oder über die Art und Weise einer Beschäftigung zu entscheiden.
Mit anderen Worten dürfen demnach Arbeitgeber solche sensiblen medizinischen Daten verlangen, die eigentlich von der DSGVO geschützt sind, um sie als Entscheidungshilfen bei Personalfragen zu benutzen. Selbst der Datenschutzbeauftragen der Bundesregierung hat diesbezüglich Bedenken.

Haben sie für eine solche Regelung gestimmt und wenn ja, weshalb?

Dies kann schlicht dazu führen, dass man ohne Impfung die Stelle nicht erhält, bzw. stigmatisiert wird und sich zu einer Impfung entgegen eigener Überzeugung gezwungen fühlt.

Ist das die Absicht? So könnte man sich als Politiker rühmen, die Impfpflicht abgewandt zu haben, um per Hintertür doch die Bürger zu zwingen?

Als Frau Merkel folgende Aussage, im April am 09.04.2020 in der Welt veröffentlicht, traf: „Auch wenn die Zahlen mal einen Tag besser werden, sie (die Pandemie) wird nicht verschwinden, bis wir wirklich einen Impfstoff haben, mit dem wir die Bevölkerung immunisieren können.“, erschien mir das doch sehr weit hergeholt.

Woher nahm Frau Merkel diese Gewissheit?

Wir stellen auch hier mit Entsetzen fest, dass trotz eindeutig rückgehender Infektionen unsere Regierung offensichtlich nicht vorhat, zu einer Normalität und Selbstverantwortung ihrer Bevölkerung zurückzukehren. Auch nicht zum Grundgesetz. Sondern hier wird abgewartet, bis ein solcher Impfstoff gefunden wurde.

Auf welcher Evidenz basiert dieses Vorgehen???

Was hat dies noch mit dem Schutz der Bevölkerung zu tun?

Der Verdacht, dass hier wirtschaftliche sowie machtpolitische Interessen über das Wohl der Menschen gestellt wurden ist geweckt. Was beweist, dass die Maßnahmen zum Wohl der Mehrheit sind?

Wie ist der Stand der notwendigen und hoffentlich akribischen Begleitforschung, die sicherlich durch den Gesundheitsminister, bzw. das RKI veranlasst wurde, um eine Evidenz zu erhalten?

Im Voraus vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

C. B.

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Antwort ausstehend von Anita Schäfer
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