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Anke Beilstein
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Frage von Günter C. •

Welche Maßnahmen streben Sie an, den unerträglichen Wochenendlärm (Gesundheitsgefährdung) der Motorräder an exponierten Strecken einzudämmen?

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Hallo Herr C.,

ich kann Ihr Anliegen gut nachvollziehen. Gerade in den Sommermonaten ist die Vielzahl an Motorrädern, die unterwegs sind, sehr hoch. Die rechtliche Handhabe ist jedoch nicht einfach.

Die ins deutsche Recht übernommene EU-Umgebungslärmrichtlinie von 2005 schreibt vor, dass die EU-Mitgliedsländer die Belastung der Bevölkerung durch Umgebungslärm ermitteln und aufgrund dieser Ergebnisse Lärmkarten erstellen müssen, die für die Öffentlichkeit einsehbar sind. Sie sollen der Orientierung über die Lärmsituation vor Ort dienen, stellen aber keine Rechtsgrundlage für eine Klage dar. Die Richtlinie schreibt außerdem vor, dass auf Grundlage der Kartierungsergebnisse Aktionspläne zur Lärmvermeidung bzw. -verminderung erstellt werden müssen, sofern die Grenzwerte überschritten werden. Diese Maßnahmen beziehen sich jedoch nur auf Ballungsräume und Hauptverkehrswege und Anspruch auf Gegenmaßnahmen, wie zum Beispiel Lärmschutz, besteht oftmals nur im Falle von Straßenneubauten, nicht im Bestand.

Als realistische Maßnahmen zur Lärmminderung kommen daher häufig nur Geschwindigkeitsbegrenzungen auf kurvenreichen Strecken in Betracht. Dies hat nicht nur automatisch eine geringere Lärmbelästigung zur Folge, sondern oftmals ist es auch so, dass die betreffenden Strecken damit den Reiz für Motorradfahrer verlieren.

Unabhängig von der Lärmsituation bringt das schnelle Kurvenfahren zudem ein erhebliches Gefahrenpotential für Unfälle mit sich. Auch aus diesem Grund werden häufig Geschwindigkeitsbeschränkungen vorgenommen, so z.B. an der Panromastraße. Eine zeitliche Eingrenzung (z.B. auf Tageszeiten oder Wochenenden) kann auch hier positive Auswirkungen im Sinne der vom Lärm beeinträchtigten Menschen haben.