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Anna Stolz
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Frage von Markus K. •

Wann setzen Sie die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrer um?

Sehr geehrte Frau Stolz,

als neue Kultusministerin sind Sie verpflichtet, sich an Gesetze und Rechtsprechung zu halten.

Wann setzen Sie die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Lehrer um? Das Urteil dazu stammt aus dem Jahr 2022.

Ist Ihnen die Studie zur Arbeitszeiterfassung bei Lehrern der Telekom-Stiftung bekannt?

https://www.telekom-stiftung.de/sites/default/files/files/Lehrkraeftearbeitszeit%20-Expertise.pdf

Wann kümmern Sie sich darum, dass sich die Arbeitsbedingungen in Schulen verbessern?

Mit den vorherrschenden Arbeitsbedingungen, die ja kein Geheimnis sind, wird sich der Lehrermangel noch vergrößern.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

Vielen Dank für Ihre Frage!

Die Frage der Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften betrifft nicht nur Bayern, sondern alle Bundesländer. Die Kultusministerkonferenz steht mit dem für die Einführung von Regelungen zur Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz zuständigen Bundesarbeitsministerium im Austausch. Diskutiert wird dabei auch die Schaffung einer Ausnahme von der grundsätzlichen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sowohl für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer als auch für Lehrkräfte an Schulen. Der weitere Fortgang bleibt abzuwarten, bevor eine bayerische Regelung umgesetzt werden kann.

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