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Annette Watermann-Krass
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Frage von Frank S. •

Frage an Annette Watermann-Krass von Frank S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Watermann-Krass,

Danke für Ihre Antwort. Inhaltlich muss ich jedoch nachkarten. Ihre Antwort zu meiner Frage 1 zeigt mir leider, dass ihre Kenntnisse im Beamtenrecht "ausbaufähig" sind. Die amtsangemessene Alimentation gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und ist nach Art. 33 Grundgesetz geschützt. Sie stellt die Untergrenze dar und ist eben nicht von landesspzifischen Informationen abhängig, gut nachlesbar im Gutachten von Prof. Battis!. Daher erneut meine etwas erweiterte Frage: Wer hat nun Recht die bayrische SPD oder Sie in NRW? Wie kann es überhaupt sein, dass die SPD zwei offenbar konträre Meinungen in einem Thema vertritt?
Zu meiner Frage 3, die neue Begründung des Finanzministers: Prof. Battis hat sie in einer ergänzenden Stellungnahme als "nicht relevant" bezeichent. Angesichts der erdrückenden Übermacht der Kritiker ihres Gesetzes sehe ich in dem CDU-Antrag kein taktisches Manöver.Sie hättedie Chance geboetn, ncohmals sachlich das Gesetz zu betrachten. Warum sind sie daran so wenig interessiert?
Oder möchten Sie das Thema möglichst schnell, egal wie, vom Tisch haben?
Wie glauben Sie wirkt es auf die Betroffenen, wenn Frau Kraft 71.719 € für 5 Tage!! (Urlaubs-)Reise nach Kanada auf Steuerzahlers Kosten, nachzulesen in der Transparenzoffensive zu Reisekosten der Regierungsmitglieder, ausgibt? Das macht das ca. 1,5 fache Bruttojahresgehalt vieler Lehrer Richterinnen oder Polizisten aus! Ganz zu schweigen von weiteren Reisen wie nach Wembley etc. Ist das nicht geradezu instinklos?

Mit freundlichen Grüßen
Frank Schwanbeck

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schwanbeck,

mit meiner Antwort auf Ihre letzte Anfrage habe ich Ihnen meine Haltung zum angesprochenen Thema übermittelt. Ihre erneuten Fragen sind inhaltlich identisch, weshalb ich Ihnen leider keine neuen Antworten geben kann. Ich habe im Laufe der vergangen Monate viele Gespräche zur Beamtenbesoldung geführt – auch mit Vertreter*innen von Beamtenverbänden und Gewerkschaften. Meinungsverschiedenheiten waren hier selbstverständlich, wurden aber sachlich besprochen. An der Entscheidung des Landtags hat sich nichts geändert, nun muss vor Gericht geklärt werden, wie es in der Sache weitergeht.

Ihre Empörung über Reisekosten der Ministerpräsidentin kann ich nicht verstehen und empfinde diese auch als unangemessen: Dienstreisen gehören zum normalen Geschäft - auch in der Politik. Dies gilt insbesondere für die Regierungschefin. Wenn also die Ministerpräsidentin in Erfüllung ihres Amtes Dienstreisen unternimmt, wird dies selbstverständlich aus öffentlichen Mitteln finanziert.

Mit freundlichen Grüßen
Annette Watermann-Krass