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Frage von Markus O. •

Frage an Armin Schuster von Markus O. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Sehr geehrter Herr S.
Das Gebaren der derzeitigen geschäftsführenden Bundesregierung lässt mich einmal mehr verwundert zurück. Insbesondere das fragwürdige Verhalten Ihres Unionskollegen Landwirtschaftsminister Christian Schmidt im Fall der Glyphosatzulassung scheint mir fragwürdig.
Meine Fragen an Sie lauten gefolgt:

1. Wie stehen Sie persönlich zum Thema Glyphosat? Werden Sie sich für ein nationales Verbot einsetzen?

2. Wie beurteilen Sie das Vorgehen von Schmidt, ohne Absprache mit der Umweltministerin Hendricks im Alleingang für die weitere Zulassung von Glyphosat auf EU-Ebene zu stimmen?

3. Die Bundesregierung unterstützt die Geheimhaltung der Studien der EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde Efsa. Diese besagen, dass - entgegen der Studien der WHO - Glyphosat nicht krebserregend sei. Eine Veröffentlichung würde den Geschäftsinteressen der Urheber Monsanto und Cheminova entgegenstehen. Wie stehen Sie zur Haltung der Bundesregierung? Schenken Sie den Studien Vertrauen, die von den Herstellern des Produktes in Auftrag gegeben wurden?

Vielen Dank für Ihre sicherlich ausführliche Antwort.
Freundliche Grüße
M. O.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr O.,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Dezember 2017 zum Thema Glyphosat.

Angesichts der sich damals abzeichnenden Sondierungsverhandlungen mit der SPD kam das Abstimmungsverhalten von Herrn Minister Schmidt zu keinem guten Zeitpunkt.

In der EU stand allerdings nach langen Debatten die Entscheidung über die Verlängerung des Einsatzes des Pflanzenschutzmittels Glyphosat unmittelbar an. Hätte sich Bundesminister Christian Schmidt bei der Abstimmung richtigerweise enthalten, wäre es zu einem Patt gekommen und der EU-Kommission wäre die Hoheit über diese Entscheidung alleinig übertragen worden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass eine alleinige Entscheidung deutlich Glyphosat-freundlicher ausgefallen wäre. Minister Schmidt hat es immerhin erreicht, dass die jetzige Entscheidung, und damit seine Bedingungen, im Sinne des Gesundheits- und Naturschutzes Verbesserungen enthalten.

In der Sache halte ich die Glyphosat-Entscheidung für vertretbar. Die Fakten sprechen eine eindeutige Sprache: Aufgrund der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse hat es keine Notwendigkeit gegeben, Glyphosat die Zulassungsverlängerung weiter zu verweigern - eine Einschätzung, die nahezu von allen zuständigen Behörden in Deutschland, Europa und weltweit vertreten wird und auch in der Studie der Efsa zum Vorschein kommt. Die Studie der Weltgesundheitsorganisation, in der es um die Einstufung des Pflanzenschutzmittels als "wahrscheinlich krebserregend" geht, klassifiziert Glyphosat als genauso gefährlich wie z.B. ein deutsches Schnitzel; Alkohol und Sonnenlicht sind etwa in einer höheren Gefahrengruppe. Die Studie verfolgt einen gefahrenbezogenen Ansatz und stuft Stoffe nach ihrem theoretischen Gefährdungspotential ein. Über das reale Risiko, das mit der Anwendung eines Stoffes verbunden ist bzw. die Intensität, ab der eine gesundheitliche Gefährdung droht, wird keine Aussage getroffen.

Ein Regierungsmitglied oder ein Abgeordneter einer Regierungsfraktion haben wenig Möglichkeiten, gegen die Wissenschaft und zuständige Behörden zu handeln. Gleichwohl haben wir darauf gedrungen, die Zulassung auf eine so kurze Zeit wie möglich zu begrenzen (die EU wollte 15 Jahre, wir hätten lieber 3 gehabt). Nun haben alle Beteiligten, inklusive der Wissenschaft, fünf Jahre Zeit, die Akte Glyphosat und insbesondere die Wechselwirkungen mit Beistoffen oder etwaige Zusammenhänge mit dem Artensterben nicht beiseite zu legen, sondern zu prüfen. Für die Union ist klar, dass eine Zulassung nur auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen vorliegen darf.

Ich hoffe auf ihr Verständnis, dass man sich als Politiker davor hüten muss, Stimmungen zum Fundament von Entscheidungen zu machen und diese besser auf der Basis von Fakten treffen sollte. Gerade im Fall von Glyphosat geht es um Fakten, die u.a. für die bäuerliche Existenz in der Landwirtschaft von Bedeutung sind. Und deshalb geht es darum, Wissenschaft und Behörden die Anwendung des Pflanzenschutzmittels weiter kritisch begleiten zu lassen.

Der aktuelle Streit um Glyphosat macht aber genauso deutlich, dass das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel auf europäischer Ebene überdacht werden muss. Die Öffentlichkeit hat ein verständliches Bedürfnis nach größerer Transparenz. Die Europäische Kommission hat sich nun verpflichtet, das Verfahren zu überprüfen, entsprechende Verbesserungen vorzuschlagen und damit sicherzustellen, dass wissenschaftliche Differenzen auch ausgeräumt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Armin Schuster