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Frage von Maike S. •

Frage an Arnold Vaatz von Maike S. bezüglich Verkehr

1. Im Wahlprogramm versprechen CDU/CSU ein Planungsbeschleunigungsgesetz. Können Sie konkreter darstellen, wie (unterschiedlich) Ersatzneubauten und "wichtige Projekte" dann behandelt werden sollen?
2. Sie wollen Erleichterungen bei der Planung und Durchführung von Infrastrukturprojekten schaffen. Können Sie Beispiele nennen?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Sutor,

vielen Dank für Ihre Fragen zum Planungsbeschleunigungsgesetz.

Frage 1:

Hinsichtlich der Verkürzung des Instanzenzuges gilt für mich bei Ersatzneubauten (beispielsweise Brücken), das gleiche wie bei wichtigen bzw. dringlichen Projekten entsprechend der Regelungen zu den Projekten "Deutsche Einheit".

Frage2:

Neben den zuvor genannten Verkürzung des Instanzenzuges, gehören hierzu auch Vorschläge die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in einem Innovationsforum Planungsbeschleunigung erarbeitet hat. ( https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/Presse/073-dobrindt-planungsbeschleunigung.html )

Für mich ist in diesem Zusammenhang insbesondere von Bedeutung:

- ein integriertes Planungs- und Genehmigungsverfahren,

- die Wiedereinführung der Präklusion,

- die vorläufige Genehmigung von vorbereitenden Baumaßnahmen und

- die Aktualisierung der Artenschutzlisten.

Des Weiteren müssen wir Verwaltungsabläufen optimieren z.B. durch Bündelung behördlicher Kompetenzen, bessere behördliche Zusammenarbeit, Abschaffung von Doppelprüfungen und Digitalisierung der Verfahren. Gleiches gilt für naturschutzrechtlicher Prüfungen z.B. durch stärkere Standardisierung und Vereinheitlichung von Mess- und Kartierungsmethoden.

Mit freundlichem Gruß

Arnold Vaatz