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Astrid Freudenstein
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Frage von Bernhard K. •

Frage an Astrid Freudenstein von Bernhard K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Dr. Freudenstein,

für Betroffene und zukünftig Betroffene der doppelten und dreifachen Verbeitragung von Betriebsrenten und Direktversicherungen, steht in der nächsten Woche ein wichtiges Ereignis an.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion berät und entscheidet über die Doppelverbeitragung der Betriebsrente /Direktversicherung.
Die Union will jetzt endlich Weichen für eine Entscheidung stellen.
Wie konkret unterstützen Sie die zu Unrecht Betroffenen. Bitte beachten Sie das Positionspapier habe ich an Ihre Fraktion gesendet, das geht hier anscheinend nicht oder Sie nennen mir ein eMail-Adresse.

Mit freundlichem Gruß
B. K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im Rahmen einer parteiübergreifenden Gesundheitsreform wurde 2003 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) verabschiedet, mit dem das Gesundheitswesen unter Kostengesichtspunkten grundlegend reformiert wurde.

Dabei waren auch Maßnahmen und Einschnitte notwendig, von denen ich weiß, dass sie schmerzhaft waren und von Betroffenen als ungerecht empfunden werden. Die Veränderungen waren jedoch notwendig, damit die gesetzliche Krankenversicherung, die damals ein hohes Defizit zu verzeichnen hatte, auch zukünftig noch die Gesundheitsversorgung der Versicherten finanzieren kann, wenn aufgrund der demographischen Entwicklung immer mehr ältere Menschen unter den Versicherten sind und – nicht zuletzt auch dank des medizinischen Fortschritts – glücklicherweise immer höhere Lebensalter erreicht werden. Im Zuge dieser umfassenden Reform wurden pflicht- und freiwillig versicherte Rentner in der GKV gleichgestellt. So müssen seit 2004 auch pflichtversicherte Rentner den vollen Beitragssatz auf ihre Versorgungsbezüge entrichten.

Zugleich wird seit 2004 auch nicht mehr zwischen monatlichen Auszahlungen von Direktversicherungen und einmaligen Auszahlungen in Form von Kapitalabfindungen unterschieden. Dadurch wurde die Verbeitragung von Versorgungsbezügen gerechter, denn die Auszahlungsform alleine darf nicht darüber entscheiden, welche Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlt werden müssen. Die mit dem GMG geschaffene Rechtslage wurde durch das Bundessozialgericht und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt. Das BVerfG hat in ständiger Rechtsprechung die Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung von Versorgungsbezügen sowohl in der Form von regelmäßig wiederkehrenden als auch in der Form von nicht wiederkehrenden Leistungen zur Beitragspflicht in der GKV festgestellt. Die Maßnahme zur Deckung einer zunehmenden Finanzierungslücke, deren Ursache der medizinische Fortschritt und die zunehmende Zahl älterer Menschen sind, war nach Feststellung des BVerfG erforderlich und für die betroffenen Rentner zumutbar.

Unabhängig von dem juristischen Standpunkt des BVerfG ist der entscheidende Aspekt in der Diskussion um die Verbeitragung von Versorgungsbezügen für mich die Generationengerechtigkeit. Der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern an der Bevölkerung und in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt stetig und die jüngeren Generationen müssen zur Versorgung mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen Rentner selbst aktuell mit ihren Beiträgen nur rund 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. Das heißt im Umkehrschluss, dass der größte Teil der Versorgungskosten, also rund 60 Prozent, von der Solidargemeinschaft der Versicherten insgesamt getragen wird.

Aus diesem Grund müssen wir die nun angelaufenen Gespräche darüber in aller Ruhe führen. Wir suchen seriöse Lösungsmöglichkeiten, um anschließend einen schlüssigen Vorschlag vorzulegen. Eine Änderung muss demnach so ausgestaltet werden, dass die Belastungen für alle Betroffenen in der Versichertengemeinschaft verträglich sind. Es ist vereinbart, dass über die Sommerpause Bundesminister Hubertus Heil MdB und Bundesminister Jens Spahn MdB mit Vertretern der Fraktionen eine Lösung finden. Ziel ist es, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge wieder zu erhöhen.

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Freudenstein, MdB