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Axel Schäfer
SPD
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Frage von Heidrun und Horst F. •

Frage an Axel Schäfer von Heidrun und Horst F. bezüglich Energie

zur Novellierung des EEG in Bezug auf kleine (bis 5 kWh) PV-Altanlagen, bei denen die Förderung Ende 2020 ausläuft:
- Kann die Erlaubnis zur Einspeisung ins öffentliche Netz bis mindestens 2030 (statt 2027) verlängert werden?
- Kann auf die Pflicht zur Neuinstallation eines smart meter-Zählers verzichtet werden?
- Kann die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch entfallen?
- Kann auf die Registrierung als Gewerbe und auf Gewerbesteuer verzichtet werden?

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Antwort von
SPD

Liebe Heidrun, lieber Horst,

die Einigung zur Novellierung des EEG mit der Union ist gelungen. Die SPD-Fraktion hat wichtige Punkte aus ihrem Zukunftspakt für Erneuerbare Energien durchgesetzt, für die sie seit Jahren gestritten hat.
Deutschland steigt als einziges Land weltweit gleichzeitig aus der Atom- und Kohle-Energieversorgung aus. Wir sind in einem neuen Zeitalter angekommen – dem der erneuerbaren Energien. Strom kommt nicht mehr aus dem Kraftwerk, sondern von Solarpanels auf den Dächern und Windrädern auf den Feldern und auf dem Meer. Nur so können wir die Voraussetzungen für die Einhaltung der Klimaziele und eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung gemeinsam schaffen. Damit das gelingt, muss das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert werden.

Zu euren Fragen zur Novellierung des EEG in Bezug auf kleine (bis 5 kWh) PV-Altanlagen, bei denen die Förderung Ende 2020 ausläuft:

- Kann die Erlaubnis zur Einspeisung ins öffentliche Netz bis mindestens 2030 (statt 2027) verlängert werden?
Es wird sichergestellt, dass Erneuerbare-Energien-Anlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen (Ü20-Anlagen), weiter betrieben werden können.

- Kann auf die Pflicht zur Neuinstallation eines smart meter-Zählers verzichtet werden?
Bei Ü20-Solaranlagen entfällt die Pflicht zur Installation teurer Messgeräte (Smart-Meter). Zusätzlich werden für diese Anlagen die Möglichkeiten zum Eigenverbrauch erleichtert. So lohnt es sich, am Netz zu bleiben.

- Kann die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch entfallen?
Der solare Eigenverbrauch unter 30 kWp wird künftig vollständig von der EEG-Umlage befreit: Wir stärken die bürgernahe Energiewende und den solaren Eigenverbrauch.

- Kann auf die Registrierung als Gewerbe und auf Gewerbesteuer verzichtet werden?
Für die/den Vermieter*innen haben wir Erleichterungen bei der Befreiung von der Gewerbesteuer verankert. Damit machen wir das Modell unbürokratischer und attraktiver.

Die SPD-Fraktion will mehr erreichen. Deshalb haben sich Sozialdemokraten und Union neben dem Gesetzentwurf auf einen Entschließungsantrag geeinigt, in dem sie weitere Maßnahmen vereinbart haben, die im ersten Quartal 2021 umgesetzt werden.

Auch die Klimabeschlüsse des Europäischen Rates vom 11. Dezember 2020 machen es erforderlich, den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch deutlicher als bisher vorgesehen zu forcieren. Die 27 Staats- und Regierungschefs der EU haben beschlossen, dass der Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 Prozent unter den Wert von 1990 sinken soll. Bisher galt ein Ziel von minus 40 Prozent. Gegenwärtig laufen die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament, dass eine Minderung um 60 Prozent vorgeschlagen hat.

Notwendig ist die Anhebung der Ausbauziele für die Windenergie an Land sowie die Photovoltaik gegenüber der jetzigen EEG-Planung, ein verlässlicher Plan zur schrittweisen Reduzierung und langfristigen Beendigung der Förderung von Erneuerbaren Energien im Stromsektor und die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage auf Null mittels eines alternativen, haushaltsneutralen Finanzierungsmodells.

Damit der Ausbau auch wirklich passieren kann, soll das Planungs- und Genehmigungsrecht insbesondere mit Blick auf das Repowering weiter reformiert werden. Zudem ist klar, dass das ganze Finanzierungs- und Fördersystem grundsätzlich reformiert werden muss. Das geht nicht über Nacht und nur mit sorgfältiger Beratung. Die SPD-Fraktion ist bereit, die Weichen neu zu stellen und mit Nachdruck dafür zu sorgen, dass die Punkte aus dem Entschließungsantrag in den kommenden Wochen in Gesetze gegossen werden.

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Mit freundlichen Grüßen

Axel Schäfer (Bochum)

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