Dr. Axel Troost
Axel Troost
DIE LINKE
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Frage von Siegrid S. •

Frage an Axel Troost von Siegrid S. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Troost,

das Kernbrennstoffsteuergesetz ist befristet bis Ende 2016. Gemäß Atomgesetznovelle werden im Zeitraum 2017 bis 2022 noch 8 Kernkraftwerke in Betrieb sein.
Beabsichtigen Sie eine Gesetzesinitiative zur Verlängerung des KernbrStG und damit der Steuer bis Ende 2022, bzw. würden Sie eine derartige Initiative unterstützen?

Wenn nein, warum?

Diese Frage stelle ich auch Abgeordneten der CDU, SPD und Grünen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Axel Troost
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Schüler,

bitte entschuldigen Sie die zeitlich sehr verzögerte Antwort. Ihre Frage nach dem unverantwortlichen Ende des Kernbrennstoffsteuergesetz ist absolut berechtigt. Die Steuer wurde im Jahr 2010 eingeführt, um die direkte Bevorzugung der Atomkraft zu beenden. Es ist allerdings ein Skandal, dass dieses Gesetz zeitlich befristet wurde. Denn für die Befristung der Brennelementesteuer gibt es keine plausiblen Gründe. Die Atomkonzerne haben versucht, die Steuer gerichtlich anzufechten - erfolglos. Nun ist es offenbar durch Lobbyismus gelungen, die große Koalition dazu zu bringen, die Steuer über 2016 hinaus nicht weiter zu erheben. Für DIE LINKE gilt aber: sie ist und bleibt wichtig. Atomstrom ist nicht nachhaltig und muss im Rahmen eines sozial-ökologischen Umbaus überwunden werden!

Auch aus fiskalpolitischer Sicht ist es Irrsin, auf die Einnahmen aus der Brennelementesteuer zu verzichten. Wir brauchen die Einnahmen um dringend benötigte Investitionen z.B. in Schulen, Straßen und den energiepolitischen Umbau zu stemmen. Dem Staat entgehen bis Ende 2022 so geschätzte 5Mrd.€ - ein unverantwortliches Geschenk an die Atomkraftkonzerne, das wir als LINKE konsequent ablehnen. Dafür machen wir auch im Parlament Druck.

Als LINKE haben wir deshalb einen Antrag (Drucksache 18/9124) eingebracht, der die Beibehaltung des Kernstoffsteuergesetz bis mind. Ende 2022 fordert. Sie finden diesen Antrag mit dem Titel "Keine Steuerbefreiung für Atomkraftwerke ‒ Die Brennelementesteuer muss bleiben" auch online unter folgendem Link: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/091/1809124.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Axel Troost