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Bengt Bergt
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Frage von Christina J. •

warum werden nur Wäremstromkunden mit Doppeltarifzählern entlastet?

warum werden nur Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern entlastet?

Hallo Herr Bergt,
von der Nachbesserung des Strompreisbremsengesetzes Mitte dieses Jahres haben Menschen, die ihren Wärmestrom über einen EINTARIF-Stromzähler erhalten NICHTS! Warum werden nur Nachtspeicherheizungskunden mit Doppeltarifzählern entlastet? Welchen Grund gibt es dafür?
Vielen Dank für eine Antwort.
C. J.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau J.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die Sie ja bereits an mehrere Abgeordnete zugesandt haben.

Die Entlastung nach Zweizählertarifen ist von der Entwicklung her in den Beratungen zum ersten Aufschlag für das Strompreisbremsengesetz (StromPBG) entstanden. In Deutschland gibt es einige Haushalte mit diesem Modell - die genaue Zahl kann niemand so richtig nennen. Auf jeden Fall hatten wir in den Beratungen damals die gesetzliche Grundlage für die Entlastung zeitvariabler Tarife - so das Fachwort - installiert. Im Verlauf der Zeit wurde aber deutlich, dass es auch Konstellationen gibt, in denen Haushalte mit nur einem Zähler so heizen. Im Regierungsentwurf für die Zweite Änderung des StromPBG war daher ein eigener Referenzpreis für das Heizen mit Strom vorgesehen; das Kabinett hat diesen im weiteren Gesetzgebungsprozess gebilligt.

Es wurde eine Unterscheidung vorgenommen, da Nutzende mit Eintarifstromzählern häufig Wärmepumpen besitzen und weniger stark unter den gestiegenen Preisen leiden. Nutzende von Nachspeicherheizungen leben erfahrungsgemäß häufiger in älteren Immobilien, haben weniger liquide Mittel und sind mit hohen Stromkosten besonders gebeutelt.

Hier haben wir uns bewusst für eine Differenzierung eingesetzt.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich gerne an mein Team oder an mich unter bengt.bergt.wk@bundestag.de oder bengt.bergt@bundestag.de.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Bengt Bergt

Bundestagsabgeordneter

 

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