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Björn Thümler
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Frage von Tim D. •

Frage an Björn Thümler von Tim D. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Thümler,

viele Studierende, zu denen auch ich gehöre, konnten Ihr Studium wegen der Coronapandemie nicht beenden.
So konnte ich die im Rahmen meiner Masterarbeit geplanten Erhebungen an Schulen dank der durch die Coronapandemie entstandenen Umstände nicht durchführen, was dazu führt, dass ich die Abgabe meiner Masterarbeit nach hinten verschieben muss. Ich brauche nun also fünf statt vier Semestern für meinen Master.
Für diesen Umstand kann weder die Universität, noch die Schule etwas. Ich war nicht krank, musste niemanden Pflegen, habe mich in keinem Gremium engagiert, bin durch keine Prüfung gefallen und schwanger bin ich auch nicht.
Die Sachbearbeiter*innen der Antragsstelle konnten meine Probleme keiner Kategorie zuordnen, die unter "normalen" Umständen eine Verlängerung der Förderung um ein Semester ermöglicht hätte. Mein Antrag wurde abgelehnt, was mich vor große Probleme stellt.

Ich bin mir sicher, dass ähnliche Umstände auf zahlreiche andere Studierende zutreffen, was neben den Studierenden auch die Sachbearbeiter*innen nicht unerheblich belasten dürfte

Ich bitte Sie, so schnell wie möglich für Planungssicherheit zu sorgen. Vor vier Tagen habe ich in der Zeitung gelesen, Sie könnten sich eine einmalige Verlängerung der Regelstudienzeit vorstellen. Das Wintersemester steht vor der Tür und die Unklarheit quält mich und viele andere Studierende in Niedersachsen. Deshalb möchte ich Ihnen folgende Fragen stellen:

Wovon hängt die Entscheidung ab, ob in einem Bundesland die Regelstudienzeit zugunsten von Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, wegen der Corona Pandemie einmalig um ein Semester verlängert wird, oder nicht?
Wann ist mit einer Entscheidung für Niedersadchsen zu rechnen?

Vielen Dank
Viele Grüße
Tim Dingler

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Antwort von
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Lieber Herr Dingler,

die Entscheidung, dass es ein nicht angerechnetes Semester gibt ist grundsätzlich gefallen. D.h. bezogen auf das gewesene Sommersemester und die beiden kommenden Semester wird es ein „nicht“ Semester geben. Die Regelung dazu muss im NHG erfolgen, das Gesetzgebungsverfahren wird noch in diesem Jahr angeschoben und im kommenden beendet.

Mit freundlichen Grüßen

Björn Thümler MdL

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