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Frage von Francisca M. •

Frage an Brigitte Zypries von Francisca M. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Zypries,

die Diskussion um Investor-Staat-Klagen (ISDS) als Teil des Freihandelsabkommen TTIP ist ja nun im Gange. Laut "Zeit Online" sprechen Sie sich gegen Schiedsgerichtsverfahren aus, zumindest solange der Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft ist. Wie ist das gemeint? Für mich hört sich das so an, als könnte ein Konzern dann trotzdem klagen, wenn ihm das Urteil des nationalen Gerichts nicht gefällt. Wozu sollte man diese Lücke lassen?
Was ist mit dem Abkommen mit Kanada (CETA) - soweit ich weiß sind die Texte dort schon fertig - werden Sie sich in diesem Fall auch dafür einsetzen, dass kein Abkommen mit ISDS kommen wird?

In der Fragestunde zu TTIP am 12.3.32014 war noch nicht ganz klar, wie das Verfahren zur Ratifizierung der beiden Abkommen gestaltet ist; gibt es dazu inzwischen was Neues? Mich würde interessieren, ob zu den Handelsabkommen lediglich eine Abstimmung im EU-Parlament stattfindet oder ob die Mitgliedsstaaten dem auch zustimmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
F. Martinez

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Martinez,

ich lehne ein Investor-Staat-Schiedsverfahren, auch nach Ausschöpfung des Rechtswegs vor nationalen Gerichten, ab.

Das Verhandlungsmandat an die EU-Kommission für die CETA-Verhandlungen umfasst Investitionsschutz einschließlich Investor-Staat-Schiedsverfahren. CETA war das erste Verhandlungsmandat, das der EU-Kommission nach dem Vertrag von Lissabon erteilt wurde. Die Verhandlungen über CETA sind weit fortgeschritten. Eine politische Einigung über den wesentlichen Inhalt von CETA wurde zwischen Kanada und der EU-Kommission erzielt. Dies schließt Regelungen zum Investitionsschutz und zum Investor-Staat-Schiedsverfahren mit ein.

In welcher Weise das Transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) durch die Mitgliedstaaten der EU ratifiziert werden müssen, kann noch nicht abschließend festgestellt werden. Erst ganz am Ende von TTIP kann (endgültig) festgestellt werden, ob es sich um ein sogenanntes gemischtes Abkommen handelt, welches der Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten bedarf, oder ob es sich um kein gemischtes Abkommen handelt. Der bisherige Verlauf der Verhandlungen lässt jedoch darauf schließen, dass es sich um ein gemischtes Abkommen handeln wird, dem sowohl das EU-Parlament als auch die Mitgliedstaaten zustimmen müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries