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Brigitte Zypries
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Frage von Martin E. •

Frage an Brigitte Zypries von Martin E. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Zypries,

Kennen sie die Selbsverpflichtung ihrer Kollegen Marco Bülow und Gerhard Schick? Es handelt sich um eine Erklärung, mit der sich bereits über 40 ihrer Kolleginnen und Kollegen dazu verpflichtet haben, ihre Dienstreisen und Lobbytermine transparent zu machen, nach der Beendigung der Abgeordnetentätigkeit für mindestens drei Jahre keiner Tätigkeit für Unternehmen, Verbände oder andere Organisationen nachzugehen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht, jede Geldspende und geldwerte Zuwendung über 1.000 Euro sowie den Namen des Spenders zu veröffentlichen, von Unternehmen und Lobbyisten keine Geschenke oder Essenseinladungen über einem Wert von 100 Euro anzunehmen, die eigenen Nebenverdienste öffentlich zu machen, etwa durch die Offenlegung des Steuerbescheids (unter Schwärzung der privaten Daten). - See more at: https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2015-01-21/transparenz-schaffft-vertrauen-abgeordnete-stellen-ihren-steuerbescheid-ins-netz#sthash.TLpUGZTY.dpuf

Wären Sie bereit, diese Selbstverpflichtung zu unterzeichnen? Falls ja: Bitte tun sie dies bald möglich, damit ich mein Vertrauen in die Politiker wieder finden kann. Falls nein: Wie begründen sie dies, und ist ihnen bewusst, dass dies zu mehr Misstrauen gegenüber der PolitikerInnen in Deutschland führt?

Mit freundlichen Grüßen,

Martin Eppler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eppler,

meine Einkünfte sind bereits öffentlich nachvollziehbar. Die Diäten einer Bundestagsabgeordneten sind gesetzlich geregelt, genau wie die Gehälter der parlamentarischen Staatssekretäre.

Meine Funktionen in Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Stiftungen (z.B. Aufsichtsratsposten oder Kuratoriumsmitgliedschaften) übe ich ohne Bezahlung aus. Sie alle sind auf bundestag.de veröffentlicht.

Ich habe also kein Problem mit der Offenlegung meines Einkommens. Das würde auch für Nebeneinkünfte gelten, wenn ich sie hätte. Ich bin aber der Meinung, dass das jedem selbst überlassen bleiben sollte, auch wenn man Bundestagsabgeordnete ist. Mit der Annahme des Mandats geht keine Verpflichtung einher, jeden Winkel des Lebens auszuleuchten.

Die Forderung nach Transparenz hat ihre Grenzen im Datenschutz und im Persönlichkeitsrecht. Steuerbescheide lassen nun einmal in vielen Fällen auch weitgehende Rückschlüsse über die Lebens- und finanzielle Situation von z. B. Ehepartnern zu, obwohl sie vielleicht alles andere als öffentliche Personen sind und sein wollen. Das muss berücksichtigt werden.

Für andere Forderungen in der von Ihnen zitierten Selbstverpflichtung hat sich die SPD-Fraktion übrigens immer eingesetzt, zum Beispiel für eine Neuregelung der Bekämpfung der Abgeordnetenbestechung. Seit diese am 1.9.2014 in Kraft getreten ist, entspricht unser nationales Recht vollständig den Vorgaben der Vereinten Nationen gegen Korruption.

Mit freundlichen Grüßen
Brigitte Zypries