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Frage von Benjamin J. •

Frage an Carina Gödecke von Benjamin J. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Gödecke

mit Bedauern musste ich feststellen, dass die SPD Fraktion in Bochum (zusammen mit anderen Parteien) einen Antrag stellte, um das vorher beschlossene Verbot von Verkaufsoffenen Sonntagen wieder Rückgängig zu machen.

Werden Sie auf Landesebene ebenfalls dafür einstehen Verkaufsoffene Sonntage beizubehalten?

MfG
Benjamin Jäger

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jäger,

ich schreibe Ihnen meine Antwort auf Ihre Frage zu den verkaufsoffenen Sonntagen an einem Sonntag, der in Bochum-Linden verkaufsoffen ist. Mit Sicherheit werden die Bochumer Zeitungen am Montag darüber berichten, dass auch dieser verkaufsoffene Sonntag sehr viele Menschen nach Linden gezogen hat. Verkaufsoffene Sonntage sind, glaube ich, mittlerweile aus der Realität in unserem Land nicht mehr wegzudiskutieren.

Es gibt, trotz vielfältiger und nicht unberechtigter Kritik daran und der Forderung nach einem generellen Verbot, aber auch das entgegengesetzte Bedürfnis. Übrigens nicht nur durch den örtlichen Einzelhandel vorgetragen. Daher ist es zwingende Aufgabe von Ladenöffnungsgesetzen einen möglichst guten Ausgleich zwischen den Interessen der Verbraucher, der Beschäftigten im Einzelhandel und dem Einzelhandel zu schaffen.

Ganz generell haben Sonn- und Feiertage und ihr Schutz nicht nur gesellschaftlich, familien- und arbeitsmarktpolitisch eine wichtige Bedeutung, sondern stellen auch für mich persönlich einen hohen Wert dar. Daher ist es gut und richtig, dass sie auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verfassungsrechtlich als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ besonders geschützt sind.

Mit Sorge sehe ich Entwicklungen, diesen besonderen Schutz immer stärker auszuhöhlen. Einige Großstädte auch in unserem Bundesland nutzen die Möglichkeiten des Ladenöffnungsgesetzes über Gebühr. Bochum würde ich aber nicht dazu zählen. Gleichwohl bin ich auch aufgrund der Bochumer Erfahrungen froh, dass in meiner Partei feststeht, dass eine Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes erfolgen soll, mit der die Regelungen für die Öffnungen an Sonn- und Feiertagen neu festgelegt und die Aushöhlung des Schutzes korrigiert werden. Unter anderem kann man das dadurch erreichen, dass die Verteilung der zur Öffnung frei gegebenen Anzahl der Sonntage auf eine gedeckelte Menge von Kalendersonntagen begrenzt wird. Das wird, wie Sie vielleicht wissen, bereits in einigen Kommunen erfolgreich praktiziert.

Ziel muss es aus meiner Sicht bleiben, dem Missbrauch bei den Sonntagsöffnungen entgegen zu wirken, Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Städten zu verhindern, die kommunale Verständigung und Gestaltungsmöglichkeit innerhalb eines einheitlichen und unmissverständlichen Landesrahmen zu erhalten, und Sorge dafür zu tragen, dass wir in Bochum den angestrebten Dialog zwischen allen Beteiligten und Betroffenen hinbekommen, um so zu einem abgestimmten Vorschlag für die kommenden Jahre zu kommen. Ein generelles Verbot von Sonntagsöffnungen halte ich nicht für richtig.

Mit freundlichen Grüßen

Carina Gödecke