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Claudia Lücking-Michel
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Frage von Matthias R. •

Frage an Claudia Lücking-Michel von Matthias R. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Lücking-Michel,

ich (29) habe im Juli 2013 eine Ausbildung zum Schreiner begonnen. Um diesen Ausbildungsplatz habe ich mich selbst bemüht und konnte mir die Stelle in einem Betrieb in Troisdorf erarbeiten. Nun ist natürlich klar, dass ein Mensch im 30 Lebensjahr seine Lebenshaltungskosten nicht von einem Auszubildendengehalt bestreiten kann. Darum habe ich mich an die hiesigen Ämter der Stadt Bonn gewandt und diese um finanzielle Hilfe ersucht. Da ich bereits eine schulische Berufsausbildung zum Gestaltungstechnischen Assistenten erfolgreich abgeschlossen, und etwa fünf Jahre Berufserfahrung habe, kommt nun also BAB für mich nicht in frage. Vier Jahre dieser Zeit sogar in Selbstständigkeit. Nach fast einem Jahr Arbeitslosigkeit trotz dauerhafter Bemühungen deutschlandweit nach Arbeit habe ich mich dazu entschlossen eine weitere Ausbildung zu machen. Wie zu Anfang erwähnt.

Um zum Kern des Problems zu kommen:
Seit nun mehr als 3 Monaten kämpfe ich um eine finanzielle Unterstützung um mich zu einer Fachkraft im deutschen Handwerk ausbilden zu lassen. Ich gehe täglich zur Arbeit und mache meine diese sehr gerne. Doch bin ich auf kurz oder lang gezwungen die Ausbildung abzubrechen, da mit die mittel Fehlen. Das Jobcenter Bonn weigerst sich nicht nur mich zu unterstützen. Nein. Man rät mich ich solle die Ausbildung abbrechen und besser Harz IV beantragen. Vielleicht einer ungelernten Arbeit nachgehen.

Das halte ich für eine grobe soziale Ungerechtigkeit. Wie kann es sein, dass ich als junger, Arbeitswilliger wie fähiger Mensch keine Unterstützung bekommen kann? Doch jemand der nichts tut, möglicherweise morgens bereits anfängt zu trinken und vor der Glotze seinen Tag ins Land gehen lässt Geld bekommt und wer der ein „funktionstüchtiges Zahnrad“ der Gesellschaft werden will nicht? Gar zur Arbeitslosigkeit geraten bekommt? Das kann doch nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, als er die Vorschriften dazu verfasst hat?!

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Rothauer,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Arbeit. Leider kann ich Ihnen zu Ihrer Frage momentan keine genaue Auskunft geben. Dafür liegen mir nicht genügend Hintergrundinformationen zu ihrem speziellen Fall vor.

Ich möchte Ihnen an dieser Stelle ungern eine Rechtsberatung geben, die dann im Nachhinein aufgrund fehlender Informationen meinerseits zu Irritationen beispielsweise mit dem Bonner Arbeitsamt führt. Das wäre sicherlich nicht in Ihrem Interesse. Deshalb meine freundliche Bitte, legen Sie mir Ihren Fall in einer ausführlichen Mail noch einmal dar. Dann bin ich in der Lage, Ihre Gesamtsituation zu überblicken und kann Ihnen in Ihrem speziellen Fall bestimmt weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Claudia Lücking-Michel