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Diether Dehm
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Frage von Philipp P. •

Frage an Diether Dehm von Philipp P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dehm,

am 30.06.2017 verabschiedete der Bundestag das NetzDG mit 55 Abgeordneten.
Das Gesetz soll die Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken verbessern.
Tatsächlich ist es eine massive Beeinträchtigung der Freiheit auf Meinungsäußerung aus dem Grundgesetz § 5.
Und der Aufruf zu Straftaten oder Gewalt ist nach StGB § 111 bereits strafbar.
https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz

Der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit David Kaye warnte die Bundesregierung in einem Brief vom 16.06.2017.
Dass der Gesetzentwurf ist eine große Gefährdung für die Meinungsfreiheit und die Privatsphäre sei und übergibt die Rechtspflege in diesem Bereich privaten Unternehmen.
http://www.ohchr.org/Documents/Issues/Opinion/Legislation/OL-DEU-1-2017.pdf
http://www.spatzseite.com/2017/12/henne-oder-ei-innen-oder-weltpolitik/

Außerdem sieht das NetzDG horrende Geldstrafen bei zuwiderhandeln vor und provoziert so ein präventives Löschen durch massenhafte Meldungen/Beschwerden, auch bei unbedenklichen Inhalten.
Das NetzDG sieht jedoch keinerlei Barrieren gegen einen solchen Missbrauch vor.
https://www.heise.de/tp/features/Juristen-halten-Maas-Gesetz-gegen-Fake-News-und-Hate-Speech-fuer-verfassungs-und-europarechtswidrig-3654324.html?seite=all

Gem. der Geschäftsordnung ist:
"Der Bundestag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. "
Die Abstimmung fand jedoch mit nur 55 Abgeordneten statt.
Der Bundestag war also nach diesen Regeln nicht beschlussfähig.
Trotzdem wurde ein Gesetz beschlossen, das nach Meinung vieler Rechtsexperten ein wesentliches Grundrecht der Meinungsfreiheit einschränkt und demnach grundgesetzswidrig ist.
http://www.bundestag.de/parlament/aufgaben/rechtsgrundlagen/go_btg/go06/245164

Warum hat Ihre Fraktion die Sitzung nicht aufgelöst um diese digitale Bücherverbrennung zu verhindern?

Mit freundlichen Grüßen
P. P.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr P.,

der Gesetzentwurf zum NetzDG wurde mit den Stimmen der großen Koalition gegen die Stimmen der LINKEN sowie die Stimme einer Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 30. Juni 2017 vom Deutschen Bundestag angenommen. Die Fraktion DIE LINKE lehnte das NetzDG aus ähnlichen Erwägungen ab, wie Sie sie benennen.

Die Abstimmung erfolgte durch eine Mehrheitsentscheidung (Handzeichen). Die genaue Zahl der Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnahmen, ist im Plenarprotokoll zwar nicht verzeichnet. Doch selbst wenn tatsächlich nur 55 Abgeordnete abstimmten, hätte eine Feststellung auf Beschlussunfähigkeit das Verfahren lediglich um 10-15 Minuten verzögert. Das hat die folgenden Gründe:

Wird die Beschlussfähigkeit des Hauses von einer Fraktion oder von anwesenden 5 von Hundert der Mitglieder des Bundestages bezweifelt, muss der Sitzungsvorstand (Präsident und 2 Schriftführer) das einmütig bejahen. Stimmt ein Mitglied des Sitzungsvorstandes dem nicht zu, was angesichts der unterschiedlichen Interessen von Regierungs- und Oppositionsfraktion regelmäßig geschieht, kommt es zum Hammelsprung.

Dazu werden die anwesenden Abgeordneten vom Präsidenten aufgefordert, zunächst den Plenarsaal zu verlassen und nach einer gewissen Zeit diesen durch mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ bezeichneten Türen erneut zu betreten. Zugleich wird der Zeitraum zwischen Verlassen des Plenarsaals und Wiedereintritt von den Fraktionsvorständen dazu genutzt, möglichst viele ihrer Abgeordneten herbeizuholen.

Da unmittelbar vor der NetzDG-Abstimmung eine namentliche Abstimmung zur „Ehe für alle“ stattfand, an der 683 Abgeordnete teilnahmen, wären diese nur wenige Minuten später zurückgekehrt. Das Instrument Feststellung auf Beschlussunfähigkeit/Hammelsprung wäre in diesem Fall ungeeignet gewesen – sprich: Das NetzDG wäre nicht verhindert worden.

Mit freundlichen Grüßen
Diether Dehm