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Dirk Fischer
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Frage von Sabine Dr. R. •

Frage an Dirk Fischer von Sabine Dr. R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Fischer,

Ich bitte Sie, dass Sie sich gegen eine so überstürzte Grunggesetzänderung aussprechen, die zur Privatisierung von Autobahnen führen soll.
Trotz großer Interessen der Finanzwirtschaft (oder vielleicht gerade deswegen) sollte diese Entscheidung in den demokratischen Gremien diskutiert und erörtert werden. Kein Abgeorneter kann sich bei dieser Eile ein echtes Bild von dem Für und Wider machen. Jede andere Grundgesetzänderung wird der Bevölkerung als ein Riesen-Ding verkauft, so als sei das ein gigantischer Aufwand, fast unmöglich. Und für diesen Zweck mit großen privatwirtschaftlichen Interessen geht das in ein paar Tagen ohne großes Aufsehen über die Bühne?
Bitte setzen Sie sich für eine angemessene Diskussion in den demokatischen Greminen ein, bevor abgestimmt wird!

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Sabine Rebstock

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Dr. Rebstock,

eine materielle Privatisierung ist durch das Grundgesetz absolut ausgeschlossen, das trifft auch sehr auf meine Zustimmung. Eine Privatisierung bundeseigener Verkehrsinfrastrukturen, also von bundeseigenen Straßen, Schienen- und Wasserwegen, kommt für mich nicht in Frage. Ich habe daher beim integrierten Börsengang der DB unter Herrn Mehdorn die partielle Privatisierung bundeseigener Schienenwege erfolgreich bekämpft.

Zu Ihrer Information bezüglich des Vor- und Ablaufs der gestrigen Entscheidungen: Am 17. Mai 2017 hatten sich die Koalitionsfraktionen im Bundestag auf Änderungen am von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzespaket zur Reform der Bund- Länder-Finanzbeziehungen verständigt. Das Paket beinhaltet sowohl eine Reihe von Grundgesetzänderungen als auch viele in einem Begleitgesetz zusammengefasste einfachgesetzliche Regelungen. Diese Änderungen am Gesetzesentwurf sind das Ergebnis einer mehrmonatigen Verhandlungsprozesses zwischen den Regierungsfraktionen, der Bundesregierung und den Ländern.

Grundlage des Gesetzespakets ist die am 14. Oktober 2016 getroffene Einigung der Bundesländer mit der Bundesregierung über eine grundsätzliche Neuordnung der Bund-Länder- Finanzbeziehungen ab dem Jahr 2020. Die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD waren zuvor in die Verhandlungen eingebunden. Die Neuordnung ist unter anderem notwendig geworden, weil wichtige Regelungen zum Bund-Länder-Finanzausgleich am 31.12.2019 auslaufen.

Im Bundeskabinett wurde das Gesetzespaket Mitte Dezember 2016 von der Bundesregierung eingebracht, seitdem lagen uns die konkreten legislatorischen Inhalte vor, die am 10. März 2017 in erster Lesung im Bundestag debattiert wurden. Das Paket wurde dann an den federführenden Fachausschuss und einige mitberatende Ausschüsse, u.a. den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, überwiesen. Dass diese Woche in den Ausschüssen auch über einige Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen zu den Gesetzentwürfen beraten und abgestimmt wurde, zeigt, dass sich der Bundestag mit den vorliegenden Inhalten ausführlich auseinandersetzen konnte und auseinandergesetzt hat.

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung in dieser Woche sowohl über Änderungsanträge, als auch das dann geänderte Gesetzespaket final abgestimmt, so dass am gestrigen Donnerstag das Plenum des Bundestags über die Grundgesetz-Änderungen und die Begleitgesetze abstimmen konnte.

Besonders was den Bereich der Gründung der Infrastrukturgesellschaft des Bundes betrifft, waren wir als Mitglieder der Arbeitsgruppe Verkehr meiner Fraktion in den Verlauf der Verhandlungen mit eingebunden und standen in engem Kontakt mit den Kolleginnen und Kollegen des federführenden Haushaltsausschusses des Bundestags. Wir hatten die Gelegenheit die Ausprägungen einer zukünftigen Infrastrukturgesellschaft ausführlich zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer