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Frank Steffel
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Frage von Stefan R. •

Frage an Frank Steffel von Stefan R. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Steffel,

besten Dank für Ihre rasche Antwort!

Nachdem es sich hier um nachgewiesene Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit dem 5G-Netzausbau handelt: Wie groß schätzen Sie persönlich die Gefahr ein, dass derart verharmloste und irreführenden "Resumees" von Bundestagsabgeordneten ernst genommen und als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden?

Seit 2013 verweigern die Rückversicherungen eine Deckung für Risiken aus Funkstrahlung. Swiss-Re warnt vor weiterem Ausbau. Die möglichen Auswirkungen werden als schwer betrachtet, der mögliche Eintretens-Zeitpunkt auf später als in 10 Jahren eingeschätzt. http://files.newsnetz.ch/upload//3/0/30072.pdf ( dort Seite 11).

Biologische Einflüsse wurden unterhalb zahlreich schon unterhalb unserer Grenzwerte nachgewiesen
https://www.mobilfunk-zukunft.de/grenzwerte/
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail?newsid=1061

Als gesichert gilt auch die Beeinflussung der Hirnströme am Menschen (Schweizer Bundesamt für Umwelt, zitiert auch auf S. 9 der Info des Wissenschaftlichen Dienstes 049/19, die Sie sicherlich erhalten haben. Trotzdem kursiert (auch seitens BfU und WD) das irreführende Fazit, 'gesundheitliche Auswirkungen seien nicht eindeutig bestätigt'.
Dies impliziert die Auffassung, es sei womöglich gar nicht ungesund, unsere Hirnströme beeinflussen zu lassen.

Darf ich Sie konkret fragen. Halten Sie persönlich diese Sichtweise für ethisch akzeptabel?
Bei allen Vorteilen des 5G-Ausbaus - darf es angesichts dieser Fakten noch einen Grund geben (und welchen?), die zahlreichen Forderungen von Experten und renommierten Ärzteverbänden nach einem Moratorium für 5G bis zur zweifelsfreien Klärung NICHT sofort umzusetzen? Jeglicher 5G-Netzausbau vor einer Klärung müsste ja einen wichtigeren Grund haben als der in § 2 GG und § 20a GG gewährleistete Schutz der Bevölkerung und der natürlichen Umwelt.

mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr R.,

nachstehende kurze Übersicht möge Ihnen weitere Informationen an die Hand geben, in welchem Maße verantwortlich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beim Ausbau des 5G-Netzes handelt:

Die derzeit gültigen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder – 26. BImSchV) festgelegt. Diesen Bereich bearbeiten das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Grenzwerte basieren auf einer wissenschaftlichen Risikobewertung durch internationale und nationale Gremien, wie z.B. der Weltgesundheitsorganisation (WHO), der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) und der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK).

Grundsätzlich bestehen für den gesamten Frequenzbereich bis 300 GHz – also noch einmal weit über alle im Zusammenhang mit dem Mobilfunk diskutierten Bänder hinaus – in der 26. BImSchV Grenzwerte auf Basis der entsprechenden wissenschaftsbasierten Empfehlungen, insbesondere der Leitlinien der ICNIRP. Weitere Informationen zu Bewertungen und Grenzwertempfehlungen finden Sie auf der Homepage des BMU unter https://www.bmu.de/suche/?id=1892&no_cache=1&L=0&q=grenzwerte+mobilfunk. Insbesondere kommen die WHO, der wissenschaftliche Ausschuss der EU über neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCHEER) sowie die SSK (in der Empfehlung „Biologische Gesamtschau des Mobilfunks“) nicht zu einer anderen Einschätzung als derjenigen, dass bei Einhaltung der Grenzwerte keine nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder bestehen.
All dies gilt im Grundsatz auch für 5G, sofern die Grenzwerte eingehalten werden.

Die Bundesregierung teilt daher nicht die Bewertung, dass schädliche Auswirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder unterhalb der Grenzwerte auf die menschliche Gesundheit zu befürchten sind.

Aus meiner Sicht ist es erforderlich, beim Ausbau des Mobilfunks und insbesondere dem Aufbau der 5G-Netze mit der Frage der elektromagnetischen Felder (EMF) sorgsam umzugehen. Das kann gelingen, wenn die Belange in allen Entwicklungsphasen konsequent berücksichtigt werden, damit die bestehenden hohen Sicherheitsstandards beim vorbeugenden Gesundheitsschutz erhalten bleiben. Dies sieht auch die 5G-Strategie der Bundesregierung vor. Ebenso sollten die elektromagnetischen Felder bei Ausbau und Nutzung des Mobilfunks auf das notwendige Maß minimiert werden, damit wir auch in Zukunft für weitere sich entwickelnde funkbasierte Innovationen offenbleiben können.

Wesentlich ist auch, dass begleitend zu Entwicklung und Ausbau bestehende offene Fragen durch weitere Forschung geklärt werden. In diesem Zusammenhang ist auf den im Frühjahr fertiggestellten 8. Emissionsminderungsbericht der Bundesregierung (Bundestags-Drs. 19/6270) hinzuweisen, der die diesbezüglichen Vorhaben der vergangenen zwei Jahre darstellt, auswertet und einen Ausblick auf die Schwerpunkte der nächsten Jahre gibt.

Die CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag wird neben der Förderung des technologischen Fortschritts, die durch den anstehenden weiteren Mobilfunknetzausbaus zu erwarten ist, bei ihrer Arbeit auch stets die von Ihnen adressierten gesundheitsrelevanten Aspekte mitberücksichtigen.

Ihre erste Frage möchte ich konkret beantworten: Der Bundestag nutzt immer wieder einmal Expertisen hinsichtlich der parlamentarischen Befassung mit Themen und bei deren Entscheidung. Dabei gilt immer: möglichst alle Perspektiven anzuhören und zu diskutieren. Deshalb bewerte ich die Gefahr einer einseitigen Beeinflussung für ausschließbar.

Ihr zweiter Fragekomplex wird anhand der gesamten Darstellung beantwortet.

Mit freundlichen Grüßen
Frank Steffel