Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Gerhard R. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

halten Sie auch die nachfolgende Information an die Eltern für erforderlich?
Falls ja: Werden Sie sich dafür einsetzen, daß der "Vorwärts" zur Information beiträgt?

Elterninformation

"Diese Information soll Eltern helfen, die mit ihrer Erziehung verhindern wollen, daß ihr Kind später zur Bundeswehr geht und bei einem Auslandseinsatz stirbt

Die "Deutsche Welle" berichtete:

Bundeswehr wirbt in Schulen um Nachwuchs | Deutschland | Deutsche ... - GOOGLE WEB...
http://www.dw-world.de/dw/article/0,,5230528,00.html - Im Cache - Ähnliche Seiten

Einem Artikel von Terre des hommes

http://www.tdh.de/content/themen/schwerpunkte/kinder_und_krieg/bundeswehr.htm

mit der Überschrift Aktuell: Die Bundeswehr wirbt um Kinder

ist ein Muster für einen Antrag auf Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit der Bundeswehr beigefügt

Drei Sätze reichen:

Wir erziehen unser Kind gewaltfrei mit dem Ziel, daß später der Dienst bei der Bundeswehr unterbleibt. Daher beantragen wir die Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit Bundeswehrsoldaten und Wehrdienstberatern. Unser Kind soll währenddessen Ersatzunterricht in einer anderen Klasse erhalten.

Der Antrag sollte am besten schon vorbeugend beim Klassenlehrer oder Schulleiter hinterlegt werden, weil die Bundeswehrbesuche nicht immer vorher angekündigt werden."

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Reth,

wie ich Ihnen bereits in meiner abgeordnetenwatch-Antwort vom 25. März 2010 mitgeteilt habe befürworte ich persönlich eine gewaltfreie Kindererziehung und kann daher auch nachvollziehen, wenn Eltern nicht möchten, dass ihre Kinder an Bundeswehr-Veranstaltungen teilnehmen.

Ich unterstütze daher auch nach wie vor eine Befreiungsmöglichkeit. Ihre Elterninformation ist diesbezüglich hilfreich und sinnvoll.
Ich habe mich deshalb auch an den Vorwärts mit der Bitte gewandt, das Thema Bundeswehr und Schulen aufzugreifen.

Allerdings liegt die Schulverantwortlichkeit bei den Bundesländern, sodass hier die Länderregierungen gefragt sind, verbindliche Regelungen zu treffen.

Die SPD-Fraktion hat bereits Ende März 2010 einen Antrag in den Schleswig-Holsteinischen Landtag eingebracht, um die Zusammenarbeit von Schulen und Bundeswehr in Schleswig-Holstein durch einen Erlass verbindlich zu regeln (Drucksache 17/455, http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl17/drucks/0400/drucksache-17-0455.pdf ).
Gefordert wird darin explizit „[…] auch die verbindliche Vorabinformation der Eltern, dass solche Veranstaltungen geplant sind und welchen Inhalt sie haben sollen, sowie das Recht der Eltern, der Teilnahme ihrer Kinder daran zu widersprechen; in einem solchen Fall werden die betreffenden Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme daran freigestellt und in anderer Form unterrichtet“.

Der geforderte Erlass soll außerdem hinsichtlich der Neutralität verpflichtend vorsehen, dass neben der Zusammenarbeit mit der Bundeswehr auch Einladungen an wehrdienstkritische Verbände sowie an Vertreter des Bundesamtes für den Zivildienst bzw. Träger von Zivildiensteinrichtungen ausgesprochen werden.

Leider hat die derzeitige schleswig-holsteinische Landesregierungskoalition aus CDU und FDP diesen Antrag in der Plenarsitzung am 19. Mai letzten Jahres abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm