Gabriele Hiller-Ohm
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Frage von Elke B. •

Frage an Gabriele Hiller-Ohm von Elke B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Hiller-Ohm,

erfreut habe ich gelesen, dass auch im nächsten Jahr die Renten wieder um ca. 3 % steigen sollen. Es gibt jedoch ein kleines Problem. 3% sind bei 600 Euro nur 18 Euro, bei 1500 Euro jedoch 45 Euro. So werden immer mehr Rentner in die Grundsicherung getrieben. Der Unterschied zwischen Arm und Reich steigt weiter. Oder gibt es, in der Öffentlichkeit unbekannt, eine Untergrenze? Wenn nicht, warum nicht? Wenn soziale Gerechtigkeit politisch gewollt ist, lassen sich Wege finden und Gesetze ändern! Wie stehen Sie dazu?

Mit freundlichen Grüßen
E. B.

Gabriele Hiller-Ohm
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Rente. Sie haben neben mir auch mehrere meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen angeschrieben und eine Antwort von Ralf Kapschack erhalten, dem zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Thema Rente.

Ich möchte die Argumente von Herrn Kapschack nicht widerholen, dafür aber gerne um zwei Gesetzesinitiativen ergänzen, die die SPD in der Großen Koalition auf den Weg gebracht hat und die auch der Verbesserung der Renten und der Vermeidung von Altersarmut dienen.

So zum Beispiel der gesetzliche Mindestlohn und die Brückenteilzeit.

Der gesetzliche Mindestlohn wurde vor dreieinhalb Jahren eingeführt. Seitdem ist die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland stetig gestiegen. Im Februar 2018 waren etwa 29,8 Millionen Personen ausschließlich sozialversicherungspflichtig beschäftigt, d. h. etwa 2,4 Millionen mehr als vier Jahre zuvor im Februar 2014. Die Zahl der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten ist seit der Mindestlohneinführung hingegen gesunken, von gut fünf Millionen im Februar 2014 auf 4,7 Millionen im Februar 2018. Die steigenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse werden sich positiv auf künftige Renten auswirken.

Genauso wie die Brückenteilzeit, die das Rückkehrrecht in Vollzeit nach einer Phase der Teilzeitarbeit regelt. Hiervon sind besonders Frauen betroffen, die ihre Arbeitszeit oftmals durch Kindererziehungszeiten reduzieren müssen und denen anschließend der Weg zurück in die Vollzeittätigkeit versperrt bleibt. Hier haben wir mit der Brückenteilzeit einen neuen Rechtsanspruch geschaffen, in Unternehmen ab 45 Beschäftigten innerhalb einer vereinbarten Zeitspanne in Teilzeit gehen zu können ohne den Anspruch auf die vormalige Vollzeitstelle zu verlieren.
Die Brückenteilzeit wird ebenso wie der Mindestlohn mit helfen, Altersarmut zu mindern.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Hiller-Ohm