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Frage von Martin H. •

Frage an Gernot Erler von Martin H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Erler,

was tun sie für Abrüstung und gegen (deutsche und internationale) Rüstungsexporte?

Mit freundlichen Grüßen

Martin Hundert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hundert,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage - gerne antworte ich Ihnen hierauf.

Abrüstung

Der Entscheidung von Präsident Obama, die Pläne für eine Raketenabwehr in Tschechien und Polen zu stoppen, ist ein Signal an alle Partner, dass die amerikanische Regierung gemeinsame Antworten auf gemeinsame Bedrohungen anstrebt. Das ist der richtige Weg!

Die Vernichtung der Bestände aus den Zeiten der Hochrüstung und des Kalten Krieges, die Vermeidung unkontrollierter Waffenproduktion und -verbreitung, das Anliegen der nuklearen Nichtverbreitung - diese Themen bleiben hoch aktuell. Angesichts weiterhin bestehender Konfliktpotenziale in der Welt ist der Einsatz für bestehende Vereinbarungen und Verträge in den internationalen Foren und Institutionen zu Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung wichtiger denn je.

Immer mehr Staaten sind in der Lage, Atomwaffen zu bauen. Gelingt es nicht, diesen gefährlichen Trend zu stoppen, droht weltweit eine neue nukleare Rüstungsspirale - mit unabsehbaren Folgen.

Doch Anstöße für Abrüstung und Rüstungskontrolle braucht man nicht nur im nuklearen Bereich. Die Erhaltung des KSE-Regimes ist ebenso von großer Bedeutung. Auch beim Thema Kleinwaffen und Streumunition gibt es dringenden Handlungsbedarf.

Rüstungsexporte

Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive Rüstungsexportkontrollpolitik. Im Unterschied zu einer Reihe anderer Staaten ist die Rüstungsexportpolitik für die Bundesregierung kein Instrument außenpolitischer Einflussnahme. Entscheidungen über Rüstungsexportvorhaben werden nach einer sorgfältigen Abwägung außen-, sicherheits- und menschenrechtspolitischer Argumente getroffen. Bei unterschiedlichen Auffassungen der am Entscheidungsprozess beteiligten Ressorts über Ausfuhrgenehmigungen entscheidet in der Regel abschließend der Bundessicherheitsrat.

- Exportkontrolle von Kleinwaffen und Kleinwaffenmunition

Vor dem Hintergrund der Kleinwaffenproblematik in der Dritten Welt, der Existenz grauer und schwarzer Rüstungsmärkte und dem verschärften Gebot der Terrorismusprävention sorgt die Bundesregierung auch im Rahmen ihrer Rüstungsexportkontrolle für einen verantwortungsvollen Umgang mit Kleinwaffen und zugehöriger Munition.

Die Bundesregierung legt national bei der Lizensierung von Kleinwaffenausfuhren besonders strenge Maßstäbe an und tritt auf internationaler Ebene für die Harmonisierung der politischen Leitlinien zum Kleinwaffenexport auf verantwortlicher Grundlage ein sowie für den Ausbau der Transparenz bei Kleinwaffentransfers durch erhöhte staatliche Berichtspflichten. Zur Erhöhung der Transparenz auch nach innen schlüsselt die Bundesregierung die Genehmigungswerte und Stückzahlen für Lieferungen von Kleinwaffen und zugehörige Munition in sog. Drittländer außerhalb der EU/NATO nach Ländern auf. Damit nimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer transparenten Darlegung ihrer Kleinwaffenexporte auch innerhalb der Europäischen Union eine Vorreiterrolle ein.

Für den Export aus und den Transit von kleinen Kriegswaffen durch Deutschland werden zur Sicherstellung des verantwortlichen Endverbleibs nur Einzelgenehmigungen für Lieferungen an staatliche Endempfänger erteilt. Hierzu ist eine Endnutzungserklärung des empfangenden Staates vorzulegen. Bei der Entscheidung über Exporte wird darüber hinaus auf Grundlage der Politischen Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsexporte (19.01.2000) und des Verhaltenskodex der Europäischen Union für Waffentransfers (8.06.1998) insbesondere der Beachtung der Menschenrechte im Bestimmungsland besonderes Gewicht beigemessen.

Weiterhin wird grundsätzlich die Eröffnung neuer Herstellungslinien für Kleinwaffen in Drittländern außerhalb von NATO und EU nicht mehr genehmigt und es wird der Exportgrundsatz "Neu für Alt" angewandt, wo immer möglich. D.h. Lieferverträge sollen so gestaltet werden, dass alte Kleinwaffen bei Lieferung neuer Waffen zu vernichten sind und so dem Weiterverkauf entzogen werden.

- Politische Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsexporte

Die "Politischen Grundsätze der Bundesregierung für Rüstungsexporte" in der Fassung vom 19.01.2000 räumen - zusammen mit den bereits seit Juni 1998 geltenden Kriterien des "EU-Verhaltenskodexes für Waffenausfuhren" - dem Menschenrechtskriterium einen besonderen Rang ein. Auch wird das Menschenrechtskriterium darin erstmals konkret ausformuliert und hinsichtlich seiner Anforderungen präzisiert. Rüstungsexporte, d.h. Ausfuhren von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern, sowie Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (d.h. Güter, die sowohl für militärische als auch für zivile Zwecke eingesetzt werden können), die militärisch genutzt werden sollen, werden grundsätzlich nicht genehmigt, wenn der "hinreichende Verdacht" besteht, dass das betreffende Rüstungsgut (Waffen, Munition, besonders konstruierte Fahrzeuge, aber auch z.B. Software) zur internen Repression oder zu sonstigen Menschenrechtsverletzungen missbraucht werden kann. Dabei spielt die allgemeine Menschenrechtssituation im Bestimmungsland eine wichtige Rolle.

Weitere wesentliche Elemente der Politischen Grundsätze sind:

- Lieferungen von Rüstungsgütern außerhalb der EU- und NATO-Mitgliedstaaten sowie den Staaten, die NATO-Mitgliedstaaten gleichgestellt sind (Australien, Neuseeland, Schweiz, Japan)in sog. "Drittländer" werden restriktiv gehandhabt. Der Export von Kriegswaffen ist nach dem "Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen" (KWKG) genehmigungspflichtig und wird in Drittländer in der Regel nicht genehmigt. Exporte von sonstigen Rüstungsgütern sind nach dem "Außenwirtschaftsgesetz" (AWG) genehmigungspflichtig.

- Eine wirksame Exportkontrolle im Empfängerland, die den Endverbleib sicherstellt.

Mit freundlichen Grüßen

Gernot Erler