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Halina Wawzyniak
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Frage von Christian R. •

Frage an Halina Wawzyniak von Christian R. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Sehr geehrte Frau Wawzyniak,

würden Sie folgenden Vorschlag in den nächsten Bundestag einbringen: Umwandlung der Grunderwerbssteuer in eine Grundverkaufssteuer mit dem Ziel den Wertzuwachs am Bodenwert zu 100 % der Allgemeinheit zufließen zu lassen? Dieser Vorschlag soll das Recht, mit Grund und Boden zu spekulieren, einschränken. Er wäre de facto eine Anhebung der Steuer auf Spekulationsgewinne bei Abschaffung der Spekulationsfrist.
Der Hebesatz sollte (evtl. unter Abzug eines Inflatinsausgleichs) Wertsteigerungen an Grund und Boden zu 100% abschöpfen, wertsteigernde Massnahmen an Gebäuden müssen belegt werden, wenn sie in den Verkaufspreis eingehen sollen. Ausgenommen könnte einzig eine selbstgenutzte Immobilie sein. (In Österreich ist eine sogenannte Immobilienertragssteuer im Jahr 2012 eingeführt worden.)

Mit freundlichen Grüßen
Christian Raudszus

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Raudszus,

herzlichen Dank für Ihre Frage, in der Sie für eine Grundverkaufsteuer werben. Meine Antwortet lautet: Nein, ich würde Ihren Vorschlag in diesem Umfang nicht aufnehmen und die Umwandlung der Grunderwerbsteuer in eine Grundverkaufsteuer in den Bundestag einbringen. Aus städtebaulicher Sicht macht eine solche Besteuerung von 100 Prozent keinen Sinn, da dann fast überhaupt gar kein Grundstücksverkehr mehr stattfinden würde. Ich gebe Ihnen aber insoweit recht, als dass man Grundstücksspekulationen einen Riegel vorschieben muss. Ferner wäre die Verfassungskonformität einer Grundverkaufsteuer auf die Veräußerung von Immobilieneigentum zu prüfen, weil Eigentumsrechte berührt werden (und sich eine solche spezifische Verkaufsteuer möglicherweise problematisch in Relation zu anderen Vermögensarten und ihrer Handhabe erweisen könnte.) Etwas anders verhält es sich mit der Bekämpfung der Spekulation mit Wohnimmobilien. Die Fraktion DIE LINKE. hat hierzu Vorschläge zur Verlängerung von Haltefristen und zu Umwandlungsverboten gemacht, aber nicht als pauschale Besteuerung, weil die Bedingungen an den regionalen Wohnungsmärkten sehr unterschiedlich sind. Außerdem findet zwar bei jedem Grundstücksverkauf Umsatz statt, Grunderwerbsteuer fällt also (mit der Ausnahme von Share Deals) in jedem Fall an. Aber längst nicht alle Grundstückverkäufe generieren Gewinn. Viele erzeugen Verluste. Soll der Verkäufer dann den Verlust steuerlich geltend machen können? Zu guter Letzt ist die Grunderwerbsteuer Ländersache, das Aufkommen steht den Ländern zu; sie können dieses jedoch an die Kommunen weiterreichen. Im Schnitt liegt der Hebesatz der Länder bei 4 bis 5 Prozent. In den letzten drei Jahren ist das Gesamtaufkommen aus der Grunderwerbsteuer um circa 3 Mrd. Euro gestiegen, es macht insgesamt lediglich einen guten Prozentpunkt am Gesamtsteueraufkommen aus.

Mit freundlichen Grüßen
Halina Wawzyniak