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Hans-Peter Uhl
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Frage von Jörg W. •

Frage an Hans-Peter Uhl von Jörg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Uhl,

wenn es zutrifft, dass Sie an der kurzfristigen Änderung des Meldegesetzes beteiligt waren, hätte ich folgende Fragen an Sie:

- Wie sah Ihre Güterabwägung (Interessen der Inkassounternehmen - Bürgerrechte) aus? Wollen Sie wirklich die informationelle Selbstbestimmung von 80 Millionen Bürgern zugunsten einer kleinen Zahl von Inkassofällen aufgeben?

- Wie sehen Sie sich selbst und Ihr Verhalten im Bezug auf die Menschen, die Sie gewählt haben und die von Ihnen erwarten, dass Sie sie in Berlin mit deren Interessen vertreten?

Bereits jetzt bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Fragen.

Jörg Wartner

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Wartner,

am Bundestagsbeschluss zur Fortentwicklung des Melderechts habe ich persönlich mitgewirkt.

Zum Verfahren: Der Innenausschuss hat seine Beschlussempfehlung am 27.6.2012 gefasst, einen Tag vor der Abstimmung im Plenum. Die entsprechenden Änderungsanträge lagen den Abgeordneten jedoch schon 13 Tage lang vorher vor. Schließlich müssen VOR einer jeden Beschlussfassung im Ausschuss die zugehörigen Unterlagen und Entwürfe an die Mitglieder bzw. an die mitberatenden Ausschüsse versandt werden. Es ist regelmäßig so, dass die Beschlussempfehlung im Ausschuss unmittelbar vor der Beschlussfassung im Plenum gefasst wird. Das hat mit Eilverfahren oder Nacht-und Nebel-Aktion nichts zu tun, weil für die Beratung und Diskussion der Inhalte ja im Vorfeld bereits Gelegenheit bestand.

Zu Ihrer Frage: Bei der Diskussion um die Melderegisterauskunft zu Werbezwecken geht es nicht um die Interessen der Inkassounternehmen. Inkasso hat nichts mit Werbung zu tun, sondern mit der Durchsetzung von legitimen Eigentumsrechten. Letzteres steht wohl kaum in einem Gegensatz zum Allgemeininteresse.

Es geht also nicht um Inkasso, sondern um Werbung. Natürlich muss es dabei die Möglichkeit geben, unerwünschte Werbung zu verhindern. Entscheidend ist, dass das Recht auf informationelle Selbstbestimmung in der Hauptsache bereits umfassend geregelt ist im geltenden Bundesdatenschutzgesetzes, woran in keiner Weise gerüttelt wird.

Durch die im Bundestag beschlossene Neufassung des Melderechts könnten die Meldeämter keineswegs eine umfangreichere Melderegisterauskunft geben als sie dies nach dem geltenden Melderecht seit Jahrzehnten schon tun. Richtig ist, dass ich mich für die Beibehaltung der Widerspruchslösung für die Melderegisterauskunft in Bezug auf die Adressnutzung zu Werbezwecken eingesetzt habe. Bei der Kritik an dieser Opt-Out-Regelung sind die bisher praktizierten Verfahren ebenso außer Acht gelassen worden wie die Geschäftsprozesse von Werbetreibenden, wenn es um die Generierung von Zielgruppendateien geht, mit denen postalische Werbung betrieben wird.
Hierzu verweise ich auf eine bereits erteilte Antwort:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_hans_peter_uhl-575-38015--f348933.html#q348933

Mit freundlichen Grüßen
Uhl