Harald Wolf
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Frage von Konrad K. •

Frage an Harald Wolf von Konrad K. bezüglich Verkehr

Hallo Herr Wolf,

die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz plant im Zuge der Feinstaubverordnung den inneren S-Bahnring ab 01.01.2008 als Umweltzone auszuweisen. Dies hätte zur Folge, dass ältere Wagen ohne geregelten Kat diesen nicht mehr befahren dürfen.
Ich bin davon persönlich betroffen, da ich ein historisches Kraftfahrzeug besitze und im Innenstadtring wohne. Eine Nachrüstung von Oldtimern mit Katalysatoren ist leider nicht möglich.
Die zuständige Behörde reagierte bei meiner telefonischen Nachfrage eher ablehnend, was Ausnahmeregelungen für Oldtimer angeht. Diese Sperrung würde für mich quasi eine Enteignung bedeuten und die Zuteilung des H-Kennzeichens und Anerkennung als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut ad absurdum führen. Es wäre zu vergleichen mit einem denkmalgeschützten Altbau, der nicht mehr bewohnt werden darf, weil die Wärmeschutzverordnung nicht eingehalten wird.

Neben meinen persönlichen Einschränkungen, hätte diese Sperrung auch folgende weitere Folgen:

* auf historische Fahrzeuge spezialisierte Werkstätten müssten schließen, weil die Kunden nicht mehr zu ihnen kommen bzw. diese ihren Oldie verkauft haben
* keine Stadtrundfahrten mehr in historischen Bussen
* keine Hochzeitspaare mehr in Oldtimern
* keine Oldietreffen mehr in Berlin
* kein publicicty-wirksamer Oldtimerkorso mehr wie zur Eröffnung des Tiergarten-Tunnels.

Sie sehen, dass diese Umweltzone weitreichende Folgen hat, ganz abgesehen von den vielen Familien oder Kleinbetrieben, die ein älteres Modell fahren und sich gar keinen Neuwagen leisten können.
Daher würde mich Ihr Standpunkt als Wirtschaftssenator dazu sehr interessieren, besonders da Ihre Trabbifahrende Klientel ;-) davon auch betroffen wäre.

MfG
Konrad Koch

Harald Wolf
Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Koch,

es besteht glaube ich bei niemandem Zweifel darüber, dass wir das Feinstaub-Aufkommen dringend reduzieren müssen. Denn dieser belastet die Atemwege der Menschen, insbesondere die kleiner Kinder. Gleichzeitig wird es möglicherweise auch Ausnahmen geben können, z.B. für Oldtimer, die keine Katalysatoren nachrüsten können oder nicht mit Diesel-Motoren betrieben werden. Das werden wir in Ruhe prüfen und beraten, wenn ein erster Entwurf für eine Verordnung vorliegt

Mit freundlichen Grüßen

Harald Wolf