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Jens Zimmermann
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Frage von Selina S. •

Wann wird ein AFD-Verbot überprüft?

Sehr geehrter Herr Zimmermann,

Ich schreibe Ihnen erneut bezüglich der Petition, dass ein AFD-Verbot untersucht werden sollte. Spätestens jetzt, nachdem das Geheimtreffen enthüllt ist, muss gehandelt werden. Die deutsche Demokratie, die Sicherheit von diversen Bevölkerungsgruppen, davon auch deutsche Staatsbürger sind in Gefahr, wenn die AFD weiter bestehen bleibt.
Eine Gedankenreise in die Zukunft lässt mich erschaudern, vor Angst, vor Ungewissheit und vor Ohnmacht.
Bitte handeln Sie. Noch ist es nicht zu spät.

Herzliche Grüße
Selina S.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau S.

vielen Dank für Ihre Frage. Ich teile Ihre Sorgen um die Radikalisierung der AFD und auch mir drängen sich Assoziationen zum Aufstieg der NSDAP auf. Meine Fraktion und ich verschließen vor dieser Gefahr nicht die Augen. Ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht bleibt dennoch das schärfste und zweischneidigste Schwert der wehrhaften Demokratie. Es setzt in Art. 21 Absatz 2 GG voraus, dass die Partei oder ihre Anhänger in aggressiv kämpferischer Weise die freiheitliche Grundordnung oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland infrage stellen. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht zur NPD entschieden, dass eine ernsthafte Gefahr hinzukommen muss, dass die Partei ihre Ziele tatsächlich erreichen kann.

Seit 2021 werden die AfD und die junge Alternative vom Bundesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall geführt. Das VG Köln hat bestätigt, dass es ausreichend viele Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei gibt. Nach den AfD-Landesverbänden in Thüringen und Sachsen-Anhalt gilt seit Dezember 2023 auch die AfD Sachsen als "gesichert rechtsextremistisch". Eine solche Einordnung hatte bislang nur der „Flügel“, der sich, um einer weiteren Beobachtung zuvorzukommen, formal auflöste. Allein diese Historie zeigt eine fortschreitende Radikalisierung der Partei, die zuletzt in der Feststellung mündete, dass Vertreter des ehemaligen gemäßigteren Lagers auf dem Europawahlparteitag so gut wie keine Rolle mehr gespielt haben und diverse Wahlbewerber rechtsextremistische Verschwörungstheorien geäußert haben.

Dabei hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass sich die rechtsextremistischen Verschwörungstheorien immer wieder in tätliches Handeln übersetzen. Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte, Angriffe auf Politiker:innen, der Sturm auf den Reichstag und die konsequente Regelmissachtung auf „Montagsspaziergängen“ zeigen dies immer wieder. Zuletzt haben Recherchen aufgedeckt, dass unter der Schirmherrschaft der AfD auf einer Art „Wannseekonferenz 2.0“ Massendeportationen durchdacht wurden. Der Wille vieler AfD-Funktionäre, einen antidemokratischen Systemwechsel herbeizuführen, tritt immer häufiger offen zutage.

Mir zeigt die regelmäßige Anpassung der Gefährdungsstufe durch den Verfassungsschutz von Bund und Ländern, dass die Sicherheitsbehörden ihre Aufgaben zum Schutz der Verfassung wahrnehmen. Dies kann bei einer weiteren Radikalisierung und Etablierung der Partei auch in eine Empfehlung für ein Parteiverbot münden. Ein entsprechender Antrag sollte meines Erachtens nicht deshalb gestellt werden, weil eine Petition erfolgreich ist, sondern wenn ausreichend Beweise für ein erfolgreiches Verbotsverfahren vorliegen. Weil ich die AfD für hinreichend gefährlich halte, können wir uns – und davon bin ich überzeugt – nicht erlauben, dass ein Verbotsverfahren scheitert. Gleichwohl sage ich klar: Wenn die verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Parteiverbot erfüllt sind, werde ich dieses nachdrücklich unterstützen.

In der Zwischenzeit müssen wir die Brandmauer zwischen demokratischen Parteien und der AfD aufrechterhalten. Im Bundestag und in der Zivilgesellschaft tritt die SPD dieser Partei entschieden entgegen. Von Angriffen auf unsere Büros und Anfeindungen im Netz lassen wir uns nicht einschüchtern. Ich würde mir wünschen, dass auch alle anderen Parteien mit dieser Haltung Politik machen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Zimmermann

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