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Johann Wadephul
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Frage von Manfred B. •

Frage an Johann Wadephul von Manfred B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Wadephul,

am 16.12. haben Sie im Bundestag auf die Rede von Herrn Ernst zum Thema MIndestlohn geantwortet, Sie sprachen u.a. von Schwarzmalerei.

Vor einigen Tagen hat "Panorama" aufgedeckt, dass selbst im Reichstag Dumpinglöhne bezahlt werden, nämlich bei den Sicherheitsfirmen.
Also um das für Sie zu verdeutlichen, Mitarbeiter/Innen die für Ihre Sicherheit zuständig sind, werden mit Dumpinglöhen abgespeist.
Ist das nicht eine Schande für unser Land und für Sie als Politiker? Ist Ihnen Ihre Sicherheit so wenig wert?
http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2010/1209/bundestag.php5

Können Sie diesen Bericht bestätigen, Ja oder Nein?

Desweiteren sagten Sie, die Löhne wären Angelegenheit der Tarifpartner und da habe sich die Politik nicht einzumischen.
Dann frage ich Sie, warum legt dann die Politik fest, was bspw. Rechtsanwälte, Steuerberater oder Notare ihre Dienste verlangen dürfen?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Burger

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Burger,

haben Sie herzlichen Dank für Ihre E-Mail vom 16. Dezember 2010, in der Sie mir Fragen zu „Dumpinglöhnen“ und zur Vergütung von Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notare stellen.

Zu Ihren Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1.) Die Lohnfindung ist - wie auch in allen anderen Branchen - nach dem verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Tarifautonomie allein Aufgabe von Gewerkschaften und Arbeitgebern. Danach erfolgt der Abschluss von Tarifverträgen, insbesondere auch Vereinbarungen über die Lohnhöhe, frei von staatlichen Einflüssen.

Bereits seit Jahresbeginn erhalten Beschäftigte im Berliner Wach- und Sicherheitsgewerbe einen tariflichen Lohn von 6,25 Euro pro Stunde, in Brandenburg sind es derzeit sechs Euro pro Stunde. Bei Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltungen in Berlin gilt schon ein Mindeststundenlohn von 7,50 Euro pro Stunde.

Der Deutsche Bundestag muss als öffentlicher Auftraggeber nach dem europäischen Vergaberecht für alle Aufträge, die bei Lieferungs- und Dienstleistungsaufträgen den EU-Schwellenwert von 125.000 Euro überschreiten, eine europaweite Ausschreibung vornehmen. Bei dieser Ausschreibung sind Prinzipien wie Wettbewerb und Transparenz sowie ein striktes Gleichbehandlungsgebot zu beachten. Den Zuschlag erhält, wer das wirtschaftlichste Angebot abgibt. An diese Vorgaben ist der Deutsche Bundestag, so haben es beispielsweise das OLG Düsseldorf festgestellt, gebunden.

Um eine Billigkonkurrenz aus den osteuropäischen Staaten, für deren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 1. Mai 2011 die unbeschränkte Freizügigkeit gilt, zu verhindern, haben der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen (BDWS) und Verdi im Frühjahr diesen Jahres einen Mindestlohntarif für alle 170.000 Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe unterzeichnet.

2.) Bei Rechtsanwälten - ebenso bei Steuerberatern und Notaren - sollen die gesetzlichen Regelungen über die Vergütung einen angemessenen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen der Anwälte an einer aufwand- und leistungsgerechten Vergütung und den Interessen der Mandanten sowie der Versicherungswirtschaft und der Staatskasse an finanzierbaren Kosten der Rechtspflege darstellen. Maßstab für die Vergütung eines Rechtsanwaltes ist die Höhe des Streitwertes. Gleichwohl darf ein Rechtsanwalt auch abweichend eine Vergütungsvereinbarung mit einer höheren Vergütung abschließen.

Ich hoffe, Ihnen mit meinem Schreiben eine ausreichende und zufriedenstellende Antwort gegeben zu haben.

Mit freundlichem Gruß

Johann Wadephul

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