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Frage von Frederik B. •

Frage an Karin Maag von Frederik B. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Maag,

meine Frage bezieht sich auf die studentischen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser liegt für Studenten, die über 538,60 EUR (Angabe meiner gesetzlichen Krankenversicherung) verdienen bei 105,80 EUR. Unabhängig von der für viele Studenten schwiegen finanziellen Situation in der Corona Zeit ist diese Beitragshöhe unverhältnismäßig hoch in Relation zum üblichen Einkommen eines Studenten. Angenommen man verdient 550 EUR, so würde man nach allen Abzügen unter die Grenze von 450 EUR kommen. Der Anreiz einem Werkstudentenjob nachzugehen wird dadurch nachhaltig beschädigt. Wieso ist es nicht möglich einen gleitenden Durchschnitt in der Kalkulation anzulegen. Man könnte jeden Euro, der über die 450 EUR hinaus verdient wird, mit einem bestimmten Prozentsatz belegen. Ich bitte Sie um Ihre Meinung und eine Stellungnahme. Wie steht Ihre Partei zu diesem Thema?

Mit freundlichen Grüßen

Frederik Braun

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Braun,
vielen Dank für Ihre Frage auf Abgeordnetenwatch vom 19. Juni 2020, in der Sie die studentischen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung ansprechen. Als gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion antworte ich Ihnen gerne.
Zunächst möchte ich Ihnen erklären, warum es für Studentinnen und Studenten in bestimmten Konstellationen zu einem sprunghaften Anstieg der Beiträge zur Krankenversicherung kommen kann, wenn sie eine Werksstudententätigkeit aufnehmen. Maßgeblich sind hier zwei Faktoren: die Art der Versicherung und die Höhe des Einkommens.
Studentinnen und Studenten sind grundsätzlich kranken- und pflegeversicherungspflichtig. Sofern Sie das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie sich in der sogenannten Krankenversicherung der Studenten (KVdS) versichern. Die Pflegeversicherung ist hierbei inbegriffen. Die Höhe der Beiträge ist an den BAföG-Höchstsatz gekoppelt, hängt in Teilen allerdings auch von den individuellen Zusatzbeiträgen der Krankenkassen ab. Gegenwärtig liegt der Beitrag im Schnitt etwas über 100 Euro monatlich. Eine Tätigkeit als Werksstudent wirkt sich dabei nur dann auf Beiträge zur Krankenversicherung aus, wenn sie während der Vorlesungszeit mehr als 20 Wochenstunden umfasst und die Stunden nicht vorwiegend abends, nachts oder am Wochenende geleistet werden. Für Studentinnen und Studenten, die in der KVdS versichert sind, ergeben sich demnach in der Regel keine Nachteile, wenn Sie einen Werkstudentenjob aufnehmen.
Anders sieht es unter Umständen für Studentinnen und Studenten aus, welche über ihre Eltern in der Familienversicherung mitversichert sind. Anhand Ihrer Darstellung vermute ich, dass auch Sie hierunter fallen. Eine Versorgung über die Krankenversicherung der Eltern ist bis zum 25. Lebensjahr möglich, sofern der besserverdienende Sorgeberechtigte gesetzlich versichert ist. Eigene Beiträge zur Krankenversicherung müssen in diesem Fall nicht gezahlt werden.
Bei Aufnahme einer Beschäftigung gelten für den Verbleib in der Familienversicherung zwei Voraussetzungen: Zum einen muss es sich auch hier um eine Beschäftigung mit einer Wochenarbeitszeit von unter 20 Stunden handeln. Zum anderen darf das monatliche Einkommen ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße i. S. d. § 18 SGB IV nicht überschreiten. Diese liegt im Jahr 2020 bei 3.185 Euro. Das monatliche Einkommen darf also nicht höher als 455 Euro sein. BAföG und Unterhaltszahlungen der Eltern zählen dabei nicht als Einkommen. Für kurzfristige Beschäftigungen, z. B. während der Semesterferien, gelten Ausnahmeregelungen.
Die Einkommensgrenze kann auch bei einer dauerhaften Beschäftigung überschritten werden. Sie können - wie andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch - einen Pauschalbetrag von 1.000 Euro jährlich als Werbungskosten geltend machen. Dieser Betrag wird vom Bruttoverdienst abgezogen. Pro Monat ergibt sich demnach ein Betrag von 83,33 Euro, der bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge nicht berücksichtigt wird. Das bedeutet, dass Studentinnen und Studenten über den Betrag von 455 Euro monatlich bis zu 83,33 Euro zusätzlich, also insgesamt 538,33 Euro verdienen können, ohne dass dies Auswirkungen auf Ihren Status in der Familienversicherung hat. Wird der Betrag jedoch überschritten, ist eine Mitversicherung über die Eltern nicht mehr möglich. In diesem Fall müssen sich Studentinnen und Studenten selbst versichern, z. B. über die KVdS.
Grund für den sprunghaften Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge ist also der Wegfall aus der Familienversicherung. Deshalb ist eine Staffelung der Beiträge ab 450 Euro für die Lösung des Problems nicht zielführend. Vielmehr setzen wir uns als CDU dafür ein, die Einkommensgrenze für geringfügig Beschäftigte deutlich zu erhöhen. Auf unserem letzten Bundesparteitag in Leipzig haben wir beschlossen, die Minijobgrenze von derzeit 450 Euro zunächst auf 550 Euro zu erhöhen und künftig in einem Fünf-Jahres-Rhythmus zu überprüfen, ob die Einkommensgrenze erneut angepasst werden muss. Hiervon würden insbesondere Studentinnen und Studenten mit einem Nebenjob profitieren, da für sie bis zu dieser Grenze überhaupt keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Gleichzeitig erachte ich es durchaus für überlegenswert auch die Einkommensgrenze zu erhöhen, bis zu der Studentinnen und Studenten in der Familienversicherung mitversichert bleiben können.
Eine andere Thematik ist die grundsätzliche Frage nach der Höhe der Krankenversicherungsbeiträge für Studentinnen und Studenten. Ich gebe Ihnen Recht, dass die Beiträge für viele Studentinnen und Studenten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Daher besteht die Möglichkeit, einen BAföG-Zuschuss zur Krankenversicherung zu beantragen. Erst im vergangenen Jahr haben wir diesen Zuschuss im Rahmen der BAföG-Reform auf 109 Euro monatlich erhöht. Dies ist für viele Studentinnen und Studenten eine spürbare Entlastung.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und danke für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen

Karin Maag, MdB