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Kirsten Lühmann
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Frage von Dieter L. •

Frage an Kirsten Lühmann von Dieter L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Lühmann.

Sie haben sich parteikonform für eine Überarbeitung und Verschärfung des Gesetzes gegen die Abgeordnetenbestechung ausgesprochen. Ihr Kollege Otte von der CDU hat dagegen votiert, möchte nicht mit den für Beamte geltenden schärferen Regeln gemessen werden und verweist auf den geltenden § 108e StGB (der m.E. nur bezüglich Bestechung im Hinblick auf Abstimmungen und Wahlen gilt).
Bereits 2007 (Große Koalition !) war eine Gesetzesänderung nicht gewollt, obwohl seitens afrikanischer Politiker und der UN Kritik und Unverständnis für unsere laxe Herangehensweise an dieses Problem öffentlich gerügt worden ist (siehe Spiegelbericht aus 2007).
Was hat Sie und die SPD seitdem bewogen, ihre Meinung zu ändern?
Warum findet der Wähler dieses Thema nicht im jetzt laufenden Wahlkampf?
Mit freundlichem Gruß
Ihr
Dieter Lilie

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Lilie,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Lobbyismus und Abgeordnetenbestechung.
Wie jede politische Kraft arbeiten wir mit Lobbyisten – Interessenvertretern – zusammen. Was aber nicht bedeutet, dass wir uns „von Lobbyisten kaufen lassen“. Das ist sicher nicht richtig. Allein um Gesetzentwürfe und Anträge zu diskutieren, brauchen wir die Zusammenarbeit mit Interessenverbänden. Wichtig ist jedoch selbstverständlich, dass die Zusammenarbeit transparent bleibt und das freie Mandat gewahrt wird. In dem von uns eingebrachten Gesetzentwurf fordern wir, das Strafgesetzbuch zu ändern und die Strafvorschrift über die „Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksversammlungen umzugestalten. Denn nach unserer Auffassung reicht die Strafbarkeit des Stimmenkaufs und - verkaufs gemäß § 108e des Strafgesetzbuchs (StGB) nicht aus, um strafwürdiges Handeln als Bestechlichkeit und Bestechung von Parlamentariern unter Strafe zu stellen. Außerdem ergibt sich die Notwendigkeit einer weitergehenden gesetzlichen Regelung der Abgeordnetenbestechung aus internationalen Vorgaben wie dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption. Ähnliche Gesetzesentwürfe der Linken und der Grünen wurden ebenfalls immer wieder von der Regierungskoalition in den Ausschüssen vertagt – bis die SPD eine namentliche Abstimmung zu diesem Thema „erzwang“. Lesen Sie dazu auch: https://www.lobbycontrol.de/2013/06/abgeordnetenbestechung-spd-erzwang-namentliche-abstimmung/
Fakt ist, die CDU / CSU wollte und will diese Änderung nicht. Wir haben unsere Meinung zu diesem wichtigen Thema nicht geändert. Allein die Mehrheitsverhältnisse in der Großen Koalition haben es 2007 nicht zugelassen, dass wir uns gegenüber der CDU /CSU durchsetzen. Das ist einer der Gründe, warum ich für rot-grün bin und nicht wieder eine Große Koalition möchte. Sicher ist, das Thema bleibt auf der Agenda und nur mit einem Politikwechsel und einer Regierung ohne Beteiligung von CDU/CSU wird sich tatsächlich etwas ändern!
Warum das Thema im Wahlkampf nicht ausreichend Gehör bekommt, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Ich kommuniziere diesen wichtigen Unterschied zur CDU/CSU, insbesondere auch zusammen mit der Forderung nach Offenlegung der Nebeneinkünfte und im Zusammenhang mit der Informationsfreiheit. Leider greift die Presse dieses wichtige Thema nicht auf. Deshalb: am Sonntag, den 22. September 2013 wählen gehen und beide Stimmen für die SPD!

Ihre Kirsten Lühmann