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Klaus-Peter Flosbach
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Frage von Juergen V. •

Frage an Klaus-Peter Flosbach von Juergen V. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Flosbach,

nachdem am Freitag (30.06.17) die gesetzliche Grundlage „Ehe für Alle“ von den Fraktionen in offener Abstimmung freigegeben wurde, habe ich Fragen zu weiteren noch offenen Entscheidungen.
Nach den Panama-Papers, Dividendenstripping, Lux-Leaks, Malta Files Skandale von Geldtransfers zur Steuervermeidung oder Geldwäsche, habe ich Fragen zum Stand der Finanztransaktionssteuer in den Bundestagsgremien.
Meines Wissens wollten alle im Bundestag vertretenden Parteien diese nach der Bankenkrise einführen.
Diese wurde aber bis jetzt noch nicht gesetzlich geregelt. Bankenrettungspakete, ESM und ESF wurden binnen einer Woche in Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
Steht die Finanztransaktionssteuer nicht mehr auf der Tagesordnung der Fraktionen?
Stehen nur "notleidende Banken" im Focus der Finanzpolitik?
Wie es um die Steuerzahlungsmoral von Großkonzernen und Milliardären steht, ist bei den oben genannten Beispielen belegt.
Daher besteht hier dringender Handlungsbedarf. Wird auch diese Abstimmung zur Glaubwürdigkeit der Politik noch in dieser Legislaturperiode freigegeben?

Für die Beantwortung bedanke ich mich,

Mit freundlichen Grüßen
J.Vanselow

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vanselow,

die Finanztransaktionssteuer steht sehr wohl noch auf der Tagesordnung des Finanzausschusses. Anders als in der nationalen Gesetzgebung verhandeln in diesem Fall jedoch nicht einzelne Fraktionen im Deutschen Bundestag, sondern mehrere Staaten über deren Einführung in Europa. Das macht den gesamten Prozess weitaus komplizierter und langwieriger. Elf EU-Mitgliedstaaten hatten sich Anfang 2013 auf die Einführung einer Finanztransaktionsteuer über eine so genannte Verstärkte Zusammenarbeit geeinigt. Neben Deutschland waren ursprünglich Frankreich, Österreich, Belgien, Spanien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, die Slowakei und Slowenien Bestandteil dieser Gruppe. Estland hat sich allerdings mittlerweile aus dem Verfahren der Verstärkten Zusammenarbeit zurückgezogen.

Es bestehen in den Verhandlungen weiterhin Punkte, die bisher nicht geklärt werden konnten. So gibt es von einigen Mitgliedsstaaten Bedenken, welche Aktien und Derivate in die Besteuerung grundsätzlich einbezogen werden sollten. Auch sind die Auswirkungen auf die Rentensysteme immer noch unklar. Der österreichische Vorsitz der Verstärkten Zusammenarbeit hatte als Kompromiss die Gewährung einer begrenzten Ausnahme für den Bereich Altersvorsorge vorgeschlagen. Eine einvernehmliche Lösung konnte zwischen den EU-Mitgliedsstaaten jedoch nicht erreicht werden und es wurde um eine weitere Prüfung dieses Punktes gebeten.

Die Bundesregierung treibt die Verhandlungen über die Einführung einer Finanztransaktionsteuer in Zusammenarbeit mit der neu gewählten französischen Regierung weiter voran. Auch die Union bleibt weiterhin bei dem Ziel, zusammen mit anderen EU-Staaten eine Finanztransaktionssteuer einzuführen. Das wurde kürzlich im CDU/CSU-Wahlprogramm (Link: https://www.cdu.de/system/tdf/media/dokumente/170703regierungsprogramm2017.pdf?file=1 ) festgeschrieben.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus-Peter Flosbach MdB