Der Gesetzentwurf soll in den nächsten Wochen im Bundeskabinett aufgerufen werden.
Es ist beabsichtigt, die in § 107d BeamtVG verankerte Höchstgrenze von 120 Prozent um weitere drei Jahre fortzuschreiben
Bislang liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht vor, da die Ressortabstimmung noch andauert, und ist daher auch noch nicht im parlamentarischen Verfahren.
Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts wird im Januar 2024 in die letzte Lesung gehen und soll nach jetziger Planung ab April 2024 gelten.
Die Reform des Wahlrechts, die wir im Bundestag dieses Jahr beschlossen haben, zielt darauf ab, die Anzahl der Bundestagsabgeordneten dauerhaft zu begrenzen. Außerdem macht sie das Wahlrecht einfacher und im Ergebnis gerechter.
Wir als SPD-Bundestagsfraktion in der Ampelkoalition arbeiten daran, den Menschen Halt und Hoffnung geben, damit sie sich aus inhaltlichen Gründen von der AfD abwenden.