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Frage von Beate L. •

Frage an Mark Hauptmann von Beate L. bezüglich Energie

Sehr geehrte
ich verfolge mit großer Sorge das Schicksal des Gesetzesentwurfes zum Kohleausstiegsgesetz. Die ursprüngliche Intention der Kohlekommission zum Kohleausstieg, diesen zu beschleunigen und die Fördermengen zu reduzieren, wird ins Gegenteil verkehrt: Keine ursprünglich geplante Festlegung für eine Obergrenze der Kohlenutzung, sondern deren inakzeptable künstliche Aufrechterhaltung. Kohleindustrie wird als „energiewirtschaftlich notwendig“ bezeichnet.
Es kommen nach Einschätzung der Börsenwelt mehr als vier Milliarden Euro Entschädigungen auf uns zu und die Pariser Klimaziele sind unerreichbar. Der französischer Klima-Bürgerrat fordert Pro-Klima-Änderung der Verfassung und unsere Politiker versuchen, im Schnelldurch ein katastrophales KohleEINstiegsgesetz durchzupeitschen.
Wie positionieren Sie sich dazu?
Mit sehr besorgten Grüßen
Beate Lippmann

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Antwort von
parteilos

Sehr geehrte Frau Lippmann,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Thema Kohleausstieg.

Mit den vom Bundestag beschlossenen Kohleausstieggesetz in Verbindung mit dem Strukturstärkungsgesetz setzen wir die Empfehlungen der Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung" um. Die Ziele der Kommission werden dabei nicht ins Gegenteil verkehrt, wie Sie es darstellen, vielmehr bereitet das Kohleausstiegsgesetz den Weg für einen nachhaltigen und sozialverträglichen Ausstieg aus der Kohleverstromung und schafft Anreize für den Wechsel hin zu erneuerbaren Technologien. Mit den Gesetzen wurde eine klare Perspektive für die betroffene Regionen und die Versorgungssicherheit im gesamten Land geschaffen, beides ist unabdingbar ist für eine erfolgreiche Energiewende.

Bezüglich der Erreichung der Pariser Klimaziele verweise ich gerne auf die Antwort meines Kollegen Dr. Pfeiffer, dem energiepolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem Sie dieselbe Frage gestellt hatten:

"Klimaschutz ist im Übrigen keine nationale Aufgabe, sondern muss vielmehr europäisch und global angegangen werden!
Den Rahmen für eine zielführende deutsche Klima- und Energiepolitik bilden daher die multilateralen Vereinbarungen der UN-Klimakonferenzen (insbesondere von Paris 2016) sowie das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) und das sogenannte EU-Effort-Sharing. Diese multilateralen Maßnahmen sind die wirksamen Ansatzpunkte für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen auch in Deutschland. Nationale klimapolitische Alleingänge sind hingegen nicht zielführend.
Die relevanten Treibhausgas-Emissionen der EU (und Deutschlands) werden vom ETS europaweit verbindlich und verlässlich erfasst und reduziert: bis 2030 auf ein Niveau von ‐43% im Vergleich zu 2005. Gleichzeitig wird Deutschland im Rahmen des o.g. EU-Effort-Sharings auch für die nicht vom ETS umfassten Sektoren mit ‐38% überproportional zum EU‐Ziel von ‐30 % beitragen. Die gegenwärtigen Rahmenbedingungen sind entsprechend mit den Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens kompatibel. Derzeit wird sogar diskutiert, diese Ziele von EU-Seite noch einmal freiwillig zu verschärfen.
Mit dem nun beschlossenen Kohleausstiegsgesetz haben wir im parlamentarischen Verfahren noch einmal Verbesserungen gegenüber dem Regierungsentwurf herbeigeführt. Durch neue Förderprogramme für erneuerbare Wärme und Brennstoffwechsel für Steinkohlekraftwerke mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) können zusätzlich CO2-Einsparungen erfolgen. Dadurch können wir die Pariser Klimaziele sogar übererfüllen."

Mit freundlichen Grüßen

Mark Hauptmann, MdB