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Frage von Michael F. •

Frage an Martin Dörmann von Michael F. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Dörrmann,

ich schreiben Sie an, weil ich eine Ihrer Antworten (an Herrn Bonitz, 11.11.2014) über die Suchfunktion und "meinen" Suchbegriff "Breitband" gefunden habe: Ich möchte mal nachhaken.Hintergrund: Ich wohne im Kreis Coesfeld, auf halber Strecke zwischen Münster und Dortmund, und verfüge über den schnellsten hier angebotenen Anschluss mit 16 MBit/s. Ich muss wohl nicht ausführen, dass diese 90er-Jahre-Infrastruktur im Jahre 2015 bei Bekannten, die in Dortmund oder Düsseldorf wohnen, höchtens Mitgefühl auslöst, dort surft man mit 50 oder 100 MBit.

Sie schreiben, dass die Vorgaben eines zu definierender Breitbanduniversaldienstes per EU-Richtlinie begrenzt wäre auf die tatsächlich genutzte Bandbreite im jeweiligen Gebiet. Genutzt wird doch wohl stets nur das, was technisch auch angeboten wird, oder? Unter dieser Vorgabe wäre doch ein Fortkommen in der Sache prinzipiell ausgeschlossen, weil ich NIEMALS mehr abfragen könnte als die hier angebotenen 16 kBit. Auch mein Beitrag in eine etwaige bundesweite Durchschnittsbildung könnte ja niemals größer sein.

Wie soll es also zu Fortschritten kommen, wenn der Status Quo gleichsam hilfsweise als Bedarfsdefinition herangezogen wird? Die Logigk erschließt sich mir nicht; vielleicht können Sie helfen?

Herzliche Grüße
Michael Franke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Franke,

vielen Dank für Ihre Rückfrage zum Thema Breitbanduniversaldienst.

Die Logik eines Universaldienstes ist die einer allgemeinen Grundversorgung bzw. einer Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse für alle. Das, was eine Mehrheit der Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung hat, soll auch den anderen nicht verwehrt bleiben.
Daher haben Sie völlig Recht, dass ein Breitbanduniversaldienst (bereits europarechtlich bedingt) kein geeignetes Instrument zur Durchsetzung hoher Bandbreiten ist. Die Koalitionsfraktionen haben in ihrem Antrag mit der Drucksache 18/1973 eine Vielzahl von anderen Maßnahmen angeregt, die inzwischen auch mit der Digitalen Agenda der Bundesregierung umgesetzt werden. Alle beteiligten Akteure arbeiten mit viel Nachdruck daran, dass das im Koalitionsvertrag verankerte Zwischenziel einer flächendeckenden Breitbandversorgung von mindestens 50 Mbit/s bis 2018 erreicht wird. Insbesondere für den Kreis Coesfeld weiß ich von meinem Kollegen Ulrich Hampel, dass dort in den vergangenen Jahren beachtliche Fortschritte beim Breitbandausbau erreicht wurden.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Dörmann, MdB