Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Martin Rabanus
SPD
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Frage von Volker H. •

Frage an Martin Rabanus von Volker H. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Rabanus,

ich bin Bilanzbuchhalter und ich fühle mich mit meinen Berufskollegen sehr stark in der selbständigen Ausübung unseres Berufs durch das Steuerberatergesetz eingeschränkt.

Wie stehen Sie und SPD zu einem Bilanzbuchaltergesetz, wie es Österreich jetzt auf den Weg gebracht hat?

Mit freundlichen Grüßen

Volker Heun

Martin Rabanus im dunklen Anzug mit roter Krawatte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Heun,

herzlichen Dank für Ihre Frage über Abgeordnetenwatch.

Berufsrechtliche Regelungen muss der deutsche Gesetzgeber im Zuge des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fortschritts immer wieder überprüfen und zielgerichtet weiterentwickeln.

Das gilt auch für das Recht der steuerberatenden Berufe, dessen Modernisierung und Liberalisierung die SPD mit dem Siebten Steuerberatungsänderungsgesetz im Jahr 2000 begann und mit weiteren Rechtsänderungen 2008 fortsetzte. Die Forderung des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC) nach einem deutschen Bilanzbuchhaltergesetz nimmt die SPD deshalb mit großem Interesse auf.

In der letzten Wahlperiode sollten geprüfte Bilanzbuchhalter und Steuerfachwirte die Berechtigung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie zur Einrichtung der Buchführung für ihre Kunden erhalten. Die Rahmenbedingungen hierfür hatte das Bundesfinanzministerium unter Peer Steinbrück eng mit den Berufsverbänden sowie dem DIHK abgestimmt. Bekanntermaßen scheiterte die geplante Neuregelung jedoch in der Bundesregierung und später dem Deutschen Bundestag am hartnäckigen Widerstand der CDU/CSU, die - wie die FDP - derartige Befugniserweiterungen bis heute ablehnt.

Die SPD will die damaligen Liberalisierungsbestrebungen des Bundesfinanzministeriums wieder aufgreifen. Die weitergehenden Vorschläge des BVBC zu den Tätigkeitsfeldern der Bilanzbuchhalter werden wir sorgfältig prüfen. Dabei ist zu beachten, dass für Steuererklärungen inzwischen hohe Sorgfaltspflichten gelten. Dies ist eine Folge der missglückten Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung nach § 371 Abgabenordnung durch die schwarz-gelbe Koalition, die nachträgliche Korrekturen erschwert.

Die SPD wird sich auch in Zukunft für sinnvolle und qualitätsgesicherte Weiterentwicklungen des Rechts der steuerberatenden Berufe einsetzen. Die berechtigten Belange der einzelnen Berufsgruppen, der Schutz der Verbraucher und das öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen Steuererhebung sind dabei sorgfältig abzuwägen.

Mit freundlichen Grüßen
Martin Rabanus

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