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Melanie Huml
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Frage von Yvonne G. •

Frage an Melanie Huml von Yvonne G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Huml,

mit Fassungslosigkeit musste ich zur Kenntnis nehmen, dass eine Wiederbesetzungssperre bei Beamten von einem Jahr geplant ist! WER bitte, soll denn auch noch diese zusätzliche Arbeit leisten?!
Wir Beamten in der Bewährungshilfe Bayern (Dipl.-Sozialpädagogen) sind seit Jahren überlastet, könnten mit 30-40 "Fällen" vernünftig und erfolgsorientiert arbeiten, in der Realität hat jeder von uns derzeit um die 90 Menschen zu kontrollieren und betreuen!!!
Das ist schon wahrer Irrsinn und dabei gilt es zu bedenken, dass z.B. psychische Störungen bei Straftätern und völlig perspektivlose, nie sozialisierte Jugendliche rasant zunehmen. Ganz zu schweigen von den zusätzlich zu erwartenden gefährlichen Probanden, die aus der Sicherungsverwahrung kommen (werden)!

Falls Sie Zeit und Interesse an unserer Arbeit haben, können Sie gerne einen Blick in "unsere", vom Ministerium forcierten sogenannten Qualitätsstandards werfen: http://www.justiz.bayern.de/imperia/md/content/stmj_internet/gerichte/oberlandesgerichte/muenchen/qualit_ts__und_dokumentationsstandards.pdf

Oder aber Sie fragen BewährungshelferInnen, die das fachliche Gespräch mit z.T. gefährlichen Menschen und mögliche Verhaltensänderungen nach wie vor für den Kern ihrer Arbeit halten.
Ich verweise auf die Stellungnahme der ABB e.V.:
http://www.bewaehrungshilfe-bayern.de/

Soll die Losung "Sicherheit für die Bevölkerung" nicht zur völligen Farce verkommen, ist MEHR qualifiziertes Personal unabdinglich!

Mit freundlichen Grüßen
Grasser

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Grasser,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zur Wiederbesetzungssperre.

Für die Kombination aus dreimonatiger Wiederbesetzungssperre und neunmonatiger Besetzungssperre können bis auf Weiteres die Ausnahmeregelungen aus dem Jahr 2007 - in diesem Jahr galt bereits eine zwölfmonatige Wiederbesetzungssperre - angewendet werden. In diesen Ausnahmeregelungen sind insbesondere für die Gerichte und Staatsanwaltschaften diverse Ausnahmen und Verkürzungen enthalten, um die Aufgabenerfüllung der rechtsprechenden Gewalt zu gewährleisten. Dazu zählt auch die Bewährungshilfe mit einer sechsmonatigen Wiederbesetzungssperre.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Huml, MdL

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