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Frage von Dr. Klaus G. •

Frage an Michael Fuchs von Dr. Klaus G. bezüglich Kultur

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,
viele renommierte Verbaende und angesehene Wissenschaftler haben sich zum www.urheberrechtsbuendnis.de zusammengeschlossen, weil sie befuerchten, dass bei der Novellierung des Urheberrechts ("zweiter Korb") die berechtigten Beduerfnisse von Wissenschaft und Bildung auf der Strecke bleiben.

Gestatten Sie mir daher die folgenden Fragen:

1. Haben Sie sich bereits eine Meinung zu dieser Initiative gebildet. Befürworten Sie die Forderungen im Grundsatz?

2. Sind Sie der Ansicht, dass bei der Nutzung "verwaister Werke" (englisch: "orphan works"), deren Rechteinhaber mit vernünftigem Aufwand nicht zu ermitteln sind, im Rahmen der EU-Vorgaben vom deutschen Gesetzgeber Vorkehrungen getroffen werden sollten, die eine leichtere Nutzung solcher Werke durch Dritte und insbesondere eine kostenlose Nutzung durch Bildungsinstitutionen vorsehen (solange sich der Rechteinhaber nicht meldet)?

Sind Sie bereit, eine solche Regelung anzuregen?

Freundliche Grüsse aus Winningen
Klaus Graf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

die Union tritt für einen gerechten Ausgleich zwischen Verwertungsinteresse und Wissenschaftsfreiheit ein. Daher begrüßen wir Initiative, Bündnisse und dergleichen, welche sich diesen Zielen verpflichtet sehen.

In der Tat darf das Urheberrecht nicht einseitig die Verwertungsinteresse in den Vordergrund stellen, sondern muss auch andere Gesichtspunkte hinreichend berücksichtigen, z.B. wie die Wissenschaftsfreiheit. Gleichzeitig darf aber Wissenschaftsfreiheit nicht bedeuten, dass der Zugang zu Informationen ohne eine entsprechende und leistungsgerechte Vergütung ermöglicht wird.

So darf man nicht vergessen, dass der Verleger nicht ausschließlich seine eigenen kommerziellen Interessen wahrnimmt, sondern durch die Veröffentlichung und Verbreitung von Zeitschriften und Büchern überhaupt erst einen Informationsaustausch möglich macht, da die meisten Wissenschaftler für die Publikation ihrer Schriften auf die Verlage zurückgreifen, obwohl die modernen Kommunikationstechniken auch durchaus Alternativen böten.

Hinsichtlich Ihrer zweiten Frage ist die Haltung der Unions-Bundestagsfraktion dergestalt, dass wir keinen Handlungsbedarf für eine neue gesetzliche Regelung sehen. Die maßgebliche EU-Richtlinie sieht hier vor, dass bei "anonymen Werken" (so der eigentliche Ausdruck für "verwaiste Werke" im deutschen Urheberrecht) die Schutzfrist nach 70 Jahre erlischt, nachdem das Werk erlaubterweise der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden ist.

Aus meiner Sicht wäre die Verkürzung der Schutzfrist die einzige Möglichkeit, um eine kostenlose Nutzung zu ermöglichen. Aber die Wissenschaft genießt selbstverständlich auch für diese Werke die Privilegien einer leichteren Nutzung. Damit ist bereits unten den jetzigen Umständen eine ausreichende wissenschaftliche Nutzung dieser Werke möglich.

Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Michael Fuchs MdB