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Michael Hennrich
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Frage von Tamara F. •

Prof. Streek spricht von Willkür bei der Verkürzung des Genesenenstatus durch RKI. Wie kann man Behörden von willkürlichem Verhalten abhalten? Gilt kein Willkürverbot?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau F.,

auch ich muss sagen, dass ich das Vorgehen der Behörden nicht nachvollziehen kann. All diese Änderungen kamen praktisch über Nacht und betreffen denkbar viele Bürgerinnen und Bürger - neben den Genesenen auch die mit Johnson & Johnson-Geimpften -, die keine Möglichkeit hatten, sich hierauf einzustellen. Auch die Ministerpräsidenten waren über diesen Umstand verärgert, zumal sie vor Veröffentlichung des Beschlusses noch eine Schalte mit dem Bundesgesundheitsminister hatten und nicht darüber informiert wurden.

Zusammengenommen ist der Ablauf völlig indiskutabel. Von Seiten der Union haben wir das gegenüber Minister Lauterbach in dieser Woche im Gesundheitsausschuss auch sehr deutlich kritisiert und auf all diese Aspekte hingewiesen. Minister Lauterbach hat sich allerdings wenig einsichtig gezeigt. Angesichts der konkreten Auswirkungen für den Alltag ist das gewählte Vorgehen insgesamt ein Desaster und verspielt Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns. Solche Änderungen müssen ordentlich kommuniziert werden, es muss eine Übergangzeit eingeplant werden und vor allem muss der Minister das selbst machen und darf hier nicht eine Behörde vorschieben.

 

Ihr Michael Hennrich MdB