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Michael Roth
SPD
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Frage von Chris M. •

Halten Sie persönlich Steuern auf Verluste für verfassungsgemäß?

Sehr geehrter Herr Roth,

in Ihrer letzten Antwort zu § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG haben Sie die Linie der SPD-Bundestagsfraktion vertreten.
Leider wurden Sie auf dem Parteitag aus dem Vorstand gewählt. Das waren m.E. Delegierte, die auch Steuern auf Verluste befürworten.

Ein kurzes CFD-Beispiel:

Gewinne: 60.000 Euro
Verluste: 65.000 Euro
Steuer: 10.000 Euro

Es geht nicht um "spekulative Finanzwetten". Der Steuerzahler hat nie Termingeschäfte von Anlegern mitfinanziert oder Verluste übernommen.

Es wurde ein neuer unsystematischer Terminus eingeführt, der Einzelverlust. Man kann in einem Jahr 20.000 Euro Einzelverluste anrechnen, die nächsten 20.000 Euro im Folgejahr usw. Sie sehen am Beispiel was das bedeutet.

Anleger, die Termingeschäfte handeln, sind keine Bedrohung für den Staat. Viele Bedrohungen werden aus machtpolitischen Gründen erfunden.

Bitte bilden Sie sich Ihre eigene Meinung darüber. Genauso wie Sie es auch in anderen Bereichen dankenswerterweise tun.

MfG

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

besten Dank für Ihre abermalige Frage. Ich habe meiner Antwort vom 27.11.2023 nichts hinzuzufügen.

Ich hatte Ihnen bereits mitgeteilt, dass ich die geltende Regelung für verfassungsgemäß halte.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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