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Michael Roth
SPD
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Frage von Martina W. •

Sehr geehrter Herr Roth, Sie schrieben, dass Sie für eine weitere Beschränkung der Verlustverrechnungskreise bei Kapitalerträgen sind. Was würden Sie sich hier genau vorstellen?

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SPD

Sehr geehrte Frau W.,

für Ihre Frage danke ich Ihnen und nehme gerne dazu Stellung.

Im Referentenentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz war die Streichung der Verlustverrechnungskreise bei Verlusten aus Termingeschäften und Verlusten auf privaten Forderungen noch vorgesehen. Diese Regelungen wurden in der Ressortabstimmung gestrichen. Der Bundestag hat den geänderten Gesetzentwurf zum Zukunftsfinanzierungsgesetz am 17. November 2023 beschlossen.

Es geht dabei um eine Beschränkung der Verluste von Privatpersonen aus spekulativen Termingeschäften. Gegenstand der Verlustverrechnungsbeschränkung sind also nicht Verluste von Unternehmen. Als SPD-Bundestagsfraktion vertreten wir den Standpunkt, dass solche Verluste aus risikoreichen Finanzwetten durch den Steuerzahler nicht unbeschränkt mitfinanziert werden sollen. Solche Verluste können unterjährig mit Gewinnen aus solchen Finanzwetten verrechnet werden. Im Entstehungsjahr nicht verrechenbarer Verluste können bis zu 20.000 Euro mit Gewinnen des Folgejahres verrechnet werden. Die Verlustverrechnung ist also möglich, aber sie wird zeitlich gestreckt. Diese Regelung halten wir für verfassungsgemäß.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Roth

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